Ungereimtheiten im Fall Mollath:Deckname "Monster"

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Im Fall Mollath geraten Staatsanwaltschaft und Bayerns Justizministerin Merk immer stärker in Erklärungsnot: Gustl Mollath hatte vor seiner Unterbringung in der Psychiatrie zahlreiche Hinweise zu Schwarzgeldtransfers bei der Hypo-Vereinsbank gegeben, doch die Justiz lehnte Ermittlungen ab. Zu Unrecht - wie ein Gutachten besagt, das der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Olaf Przybilla und Uwe Ritzer, Nürnberg

Report Mainz

Gustl Mollath bei einem Kommentargottesdienst im Jahr 2003.

(Foto: SWR/Report Mainz)

Sechs eng beschriebene Seiten ist die Strafanzeige lang, von der die zuständige Staatsanwältin offenbar nach bloßer Lektüre wusste, dass an den darin enthaltenen Vorwürfen nichts dran sei. Die Mühe, diese durch Ermittlungen zu überprüfen, machte sie sich eigenen Angaben zufolge nicht. Zu pauschal seien die Angaben des Gustl Mollath über Schwarzgeldtransfers für reiche Kunden der Hypo-Vereinsbank (HVB) in die Schweiz.

"Aus diesen unkonkreten Angaben ergibt sich kein Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde", schrieb die Dezernentin der Nürnberger Staatsanwaltschaft im Februar 2004 - und klappte den Aktendeckel zu. Nach Ansicht von Gerhard Strate ein "pflicht- und rechtswidriges" Verhalten.

Es gebe keinen Zweifel daran, dass Mollaths Schreiben eine Strafanzeige gewesen sei, "die die Staatsanwaltschaft Nürnberg zu weiteren Ermittlungen hätte veranlassen müssen", schreibt Strate in einem Rechtsgutachten, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die Expertise ist geeignet, in der Causa Mollath die bayerische Justiz samt der zuständigen Ministerin Beate Merk (CSU) in noch größere Erklärungsnot zu bringen, als sie es ohnehin schon sind. Mollath ist seit mehr als sechs Jahren in der Psychiatrie eingesperrt. Unter anderem wegen seiner angeblich wahnhaft vorgetragenen Schwarzgeldgeschichten.

Der Hamburger Rechtsanwalt Strate, 62, gilt als einer der renommiertesten deutschen Strafverteidiger. Im Fall Mollath haben nun die Freien Wähler Strate beauftragt, ein zentrales Dokument rechtlich zu begutachten: die Strafanzeige Mollaths vom 9. Dezember 2003.

Was die Staatsanwaltschaft damals als unkonkretes Sammelsurium abtat, ist für Strate ein ziemlich konkretes Dokument, angesichts dessen die Ermittler unbedingt hätten tätig werden müssen. Mollath habe detailliert ein "seit den neunziger Jahren installiertes Vermögensübertragungssystem geschildert", mit dem reichen HVB-Kunden ermöglicht wurde, Geld in die Schweiz zu transferieren.

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