Süddeutsche Zeitung

Ungereimtheiten im Fall Mollath:Deckname "Monster"

Im Fall Mollath geraten Staatsanwaltschaft und Bayerns Justizministerin Merk immer stärker in Erklärungsnot: Gustl Mollath hatte vor seiner Unterbringung in der Psychiatrie zahlreiche Hinweise zu Schwarzgeldtransfers bei der Hypo-Vereinsbank gegeben, doch die Justiz lehnte Ermittlungen ab. Zu Unrecht - wie ein Gutachten besagt, das der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Olaf Przybilla und Uwe Ritzer, Nürnberg

Sechs eng beschriebene Seiten ist die Strafanzeige lang, von der die zuständige Staatsanwältin offenbar nach bloßer Lektüre wusste, dass an den darin enthaltenen Vorwürfen nichts dran sei. Die Mühe, diese durch Ermittlungen zu überprüfen, machte sie sich eigenen Angaben zufolge nicht. Zu pauschal seien die Angaben des Gustl Mollath über Schwarzgeldtransfers für reiche Kunden der Hypo-Vereinsbank (HVB) in die Schweiz.

"Aus diesen unkonkreten Angaben ergibt sich kein Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde", schrieb die Dezernentin der Nürnberger Staatsanwaltschaft im Februar 2004 - und klappte den Aktendeckel zu. Nach Ansicht von Gerhard Strate ein "pflicht- und rechtswidriges" Verhalten.

Es gebe keinen Zweifel daran, dass Mollaths Schreiben eine Strafanzeige gewesen sei, "die die Staatsanwaltschaft Nürnberg zu weiteren Ermittlungen hätte veranlassen müssen", schreibt Strate in einem Rechtsgutachten, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die Expertise ist geeignet, in der Causa Mollath die bayerische Justiz samt der zuständigen Ministerin Beate Merk (CSU) in noch größere Erklärungsnot zu bringen, als sie es ohnehin schon sind. Mollath ist seit mehr als sechs Jahren in der Psychiatrie eingesperrt. Unter anderem wegen seiner angeblich wahnhaft vorgetragenen Schwarzgeldgeschichten.

Der Hamburger Rechtsanwalt Strate, 62, gilt als einer der renommiertesten deutschen Strafverteidiger. Im Fall Mollath haben nun die Freien Wähler Strate beauftragt, ein zentrales Dokument rechtlich zu begutachten: die Strafanzeige Mollaths vom 9. Dezember 2003.

Was die Staatsanwaltschaft damals als unkonkretes Sammelsurium abtat, ist für Strate ein ziemlich konkretes Dokument, angesichts dessen die Ermittler unbedingt hätten tätig werden müssen. Mollath habe detailliert ein "seit den neunziger Jahren installiertes Vermögensübertragungssystem geschildert", mit dem reichen HVB-Kunden ermöglicht wurde, Geld in die Schweiz zu transferieren.

Strate hat nachgezählt: In seiner Anzeige nannte Mollath Namen und Adressen von 24 HVB-Kunden, die allein seine damalige Ehefrau, eine HVB-Vermögensberaterin, diesbezüglich betreut habe. Ferner listete Mollath auf einer "Zeugen- und Täterliste" 39 Namen und Adressen auf, plus weitere sieben in der Schweiz. Dazu nannte er elf Personen, die für eine namentlich genannte Investment Services GmbH arbeiteten. Fast alle von seiner Frau betreuten HVB-Kunden hätten über diese Gesellschaft Vermögensanlagen getätigt und es wäre möglich, so Mollath weiter, über die Kundenlisten der Gesellschaft auch die Inhaber Schweizer Schwarzgeldkonten ausfindig zu machen. Und nicht nur das.

In der Anzeige, die der SZ vorliegt, beschrieb Mollath zudem angebliche Kurierfahrten seiner Frau mit dem Schwarzgeld ihrer Kunden in die Schweiz (wöchentlich immer freitags). Einen Kunden habe seine Frau nach dessen Tod sogar beerbt, angeblich inklusive Schweizer Schwarzgeldkonto mit dem Decknamen "Monster". Mollath nannte viele solche Zusammenhänge und beschrieb die zentrale Rolle, die der Schweizer Banker Richard F. (Name geändert) bei den illegalen Geschäften gespielt haben soll. Er benannte konkret zwei Banken in Zürich als Schauplätze. Viele Ansätze, wenn man ermitteln will.

"Die Glaubhaftigkeit der Darstellung wird maßgeblich durch ihre Detailliertheit und innere Schlüssigkeit bestimmt", urteilt Strate. So verlangt es das Gesetz, so lauten die einschlägigen Rechtskommentare, so war es nach Strates Überzeugung auch bei der Mollath-Anzeige. Und so sagte es kürzlich auch der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller.

Der am Fall ansonsten unbeteiligte Jurist hatte in der SZ gerügt, Mollath habe konkrete Angaben mit Namen, Beträgen und Schweizer Konten gemacht: "Viel konkreter hätte man es nicht darstellen können." Der Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung und Beihilfe wären begründet gewesen. Die Staatsanwältin, die Ermittlungen ablehnte, könnte sich nach Auffassung des Regensburger Hochschullehrers sogar "möglicherweise der Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt" schuldig gemacht haben. Diese Einschätzung wies der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich umgehend zurück: Es habe sich "kein Anfangsverdacht im Sinne der Strafprozessordnung" ergeben.

Nun nährt auch Strates Gutachten die Zweifel an dieser Begründung. Spekulationen über das Verhalten der beteiligten Stellen und deren Motive dürfte das weiter befeuern. Bekanntlich bestätigt auch ein jahrelang von der HVB geheim gehaltener Prüfbericht weithin Mollaths Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft plagen derweil andere Probleme. Einer Sprecherin zufolge wurde ein Teil der Mollath-Akten vernichtet. Das sei nach fünf Jahren korrekt erfolgt, auf Basis der "Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden." Man nimmt es mit Gesetzen und Verordnungen in Nürnberg eben sehr genau.

In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Hamburger Rechtsanwalt Strate habe zuletzt Jörg Kachelmann vor dem Mannheimer Landgericht vertreten. Das ist falsch. Er hatte sich nur öfter zu dem Fall geäußert. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

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Quelle:
SZ vom 26.11.2012/sonn/lala
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