Ansbach:Bewährungsstrafe wegen des qualvollen Todes von Rindern rechtskräftig

Die Bewährungsstrafe für einen Landwirt aus Mittelfranken wegen der tödlichen Vernachlässigung von rund 160 Rindern ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts in Ansbach am Donnerstag. Die Verteidigung hatte bereits nach der Urteilsverkündung in der vergangenen Woche erklärt, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.

Das Amtsgericht hatte den 44-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und zu einem lebenslangen Tierhaltungsverbot verurteilt. Dieser hatte im Prozess zugegeben, dass er seine mehr als 200 Rinder über einen längeren Zeitraum nicht ordentlich mit Wasser und Futter versorgt hatte.

Als die Polizei durch einen anonymen Anruf im Mai 2021 auf die Missstände auf dem Hof im Landkreis Ansbach aufmerksam wurde, lagen schon 160 Tiere tot im Stall. Weitere mussten wegen ihres schlechten Zustands eingeschläfert werden. Weil der Landwirt einem Gutachter zufolge an einer Depression litt, war er zu dem Zeitpunkt vermindert schuldfähig.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: