München:Urteil über AfD-Klage gegen Landtag am 11. August

Ein Schild weist auf den bayerischen Verfassungsgerichtshof hin. (Foto: picture alliance/dpa/Archivbild)

Im Rechtsstreit zwischen der AfD-Landtagsfraktion und dem Bayerischen Landtag soll am 11. August das Urteil fallen. Das kündigte das Bayerische...

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München (dpa/lby) - Im Rechtsstreit zwischen der AfD-Landtagsfraktion und dem Bayerischen Landtag soll am 11. August das Urteil fallen. Das kündigte das Bayerische Verfassungsgericht am Mittwoch in München an. Bei dem Streit geht es um die Mitgliedschaft des Landtags im „Bündnis für Toleranz“. Landtagsabgeordnete der AfD kritisieren die Mitgliedschaft seit mehr als einem Jahr als „Verletzung der Abgeordnetenrechte“ sowie der „Oppositionsrechte“ und fordern den Ausritt aus dem Bündnis.

Das „Bündnis für Toleranz“ wurde 2005 auf Initiative der evangelischen und der katholischen Kirche gegründet. Mehr als 78 Vereine, Gewerkschaften, Stiftungen und Verbände sind inzwischen Mitglied, darunter neben dem Landtag auch mehrere Ministerien. Ziel des Vereins ist es, rechtsextremes, antisemitisches und rassistisches Gedankengut zu bekämpfen.

Die AfD-Fraktion war bereits im Mai 2020 im Ältestenrat des Landtags mit ihrer Forderung nach einem Austritt gescheitert. Aus Sicht der Fraktion verletzt die Mitgliedschaft das staatliche Neutralitätsgebot und ist mit dem freien Mandat der Abgeordneten unvereinbar. Der Bayerische Landtag hingegen behauptet, dass die demokratischen Ziele des Landtages „nicht im Widerspruch der staatlichen Neutralitätsverpflichtung“ stünden. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) lehnt es ab, dass der Landtag das Bündnis verlässt.

© dpa-infocom, dpa:210721-99-463530/2

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