Dillingen an der Donau:Sekte „Zwölf Stämme“: Eltern bekommen kein Sorgerecht

Nach dem Verschwinden einer Schülerin aus dem Umfeld der umstrittenen Sekte "Zwölf Stämme" sind die Eltern mit einem Gerichtsantrag gescheitert. Sie hatten beim...

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Dillingen (dpa) - Nach dem Verschwinden einer Schülerin aus dem Umfeld der umstrittenen Sekte „Zwölf Stämme“ sind die Eltern mit einem Gerichtsantrag gescheitert. Sie hatten beim Amtsgericht in Dillingen beantragt, für ihr Kind wieder das weitgehende Sorgerecht zu erhalten.

Dies sei abgelehnt worden, weil dem Mädchen entsprechend der Rituale der „Zwölf Sekte“ weiterhin Bestrafung durch Rutenschläge drohe, begründete das Gericht am Montag die Zurückweisung des Antrages. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Der Fall hatte im Oktober 2021 für Schlagzeilen gesorgt, weil das elfjährige Mädchen damals spurlos verschwunden ist. Zuvor hatte die Schülerin lange bei einer Pflegefamilie gelebt. Die Behörden hatten im Jahr 2013 das Mädchen und zahlreiche weitere Kinder wegen Prügelvorwürfen aus der Sekten-Gemeinschaft geholt.

Die „Zwölf Stämme“ verließen damals Bayern und siedelten nach Tschechien um. Es wird vermutet, dass die Eltern die Elfjährige im Oktober dahin mitgenommen haben. Der genaue Aufenthaltsort des Mädchen, nach dem nach wie vor von der Polizei gefahndet wird, ist unbekannt.

Die Eltern waren vor einem Monat nicht zu einer Gerichtsanhörung mit ihrer Tochter erschienen. Der Richter hatte es abgelehnt, das Mädchen nur per Video zu befragen, weil er eine Beeinflussung des Kindes ausschließen wollte.

Nach Angaben des Gerichts haben sich die Eltern nicht von den umstrittenen Erziehungsmethoden mittels Schlägen distanziert. Deswegen sieht das Amtsgericht den Entzug insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Tochter weiter für nötig an.

© dpa-infocom, dpa:220221-99-228820/2

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