Prozess:Mann zerstückelt Ehefrau - und fährt in Urlaub

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Horst K. soll seine Ehefrau zerstückelt und die Leichenteile in einer Lagerhalle deponiert haben. (Foto: dpa)
  • Der 53-jährige Horst K. aus Friedberg bei Augsburg soll seine Ehefrau getötet und zerstückelt haben.
  • K. muss sich nun vor dem Augsburger Schwurgericht wegen Mordes verantworten.
  • Als Tatmotiv gibt er bei der Verhandlung an, er habe sich selbst töten wollen und habe seiner Frau die Trauer darüber ersparen wollen.

Von Stefan Mayr

Mit seinen grauen Haaren, den etwas unbeholfenen Bewegungen und dem unsicheren Blick sieht Horst K. aus, als könne er keiner Fliege etwas zu Leide tun. Der Eindruck täuscht kolossal. Der 53-jährige gelernte Chemie-Laborant soll seine Ehefrau getötet und zerstückelt und dann die Leichenteile in einer Plastikbox in einer öffentlichen Lagerhalle deponiert haben. Danach flog er nach Thailand, um Sex mit anderen Frauen zu haben. So wirft es ihm jedenfalls die Staatsanwaltschaft vor. Der Schwurgerichtssaal im Augsburger Strafjustizzentrum hat schon viele aufsehenerregende Mordprozesse erlebt. Aber so grausam wie diese Anklageschrift war wohl noch keine.

Das Familiendrama von Friedberg bei Augsburg hat eine zusätzlich dramatische Komponente, weil es sich bei diesem Mord um das blutige Ende einer deutsch-philippinischen Ehe handelt. Im Gerichtssaal saßen auch drei Schwestern der Getöteten, ganz in Schwarz gekleidet. Sie waren extra von den Philippinen angereist, um als Nebenklägerinnen aufzutreten. Das Opfer, Marie Grace K., war in Deutschland bestens integriert. Die 37-Jährige sprach gut deutsch und arbeitete in einem Supermarkt.

Schon wenige Stunden nach der Tat reiste der Mann nach Thailand

Der Andrang am ersten Prozesstag am Dienstag war groß. Schon eine halbe Stunde vor Beginn der Verhandlung stand eine Menschentraube vor dem Sitzungssaal 101. Letztlich wollten 100 Menschen den Mann sehen, der seine Ehefrau so brutal getötet und beseitigt haben soll. Und das offenbar nur, weil er nicht mehr mit ihr zusammenleben wollte. So jedenfalls formuliert es der Staatsanwalt. Wenige Stunden nach der Tat sei der Angeklagte nach Thailand gereist, "um dort mit anderen Frauen sexuelle Beziehungen einzugehen".

In der Anklageschrift wird detailliert erläutert, wie Horst K. in der Nacht zum 30. November vorgegangen sein soll. Er hantierte demnach mit einem zwei Kilogramm schweren Hammer, mit einer elektrischen "Säbelsäge", mit Streusalz und Bauschaum, um seine Frau zu töten und die Spuren der Tat zu verwischen. Das alles sei keine Kurzschlusshandlung gewesen, betont der Ankläger, sondern ein langfristig geplante Aktion.

Die Utensilien, zu denen auch Klebeband und "geruchsdichte Tüten" gehörten, hatte sich der Angeklagte in den Tagen zuvor in einem Baumarkt gekauft. Nach der Tat hob der Angeklagte von seinem und vom Konto seiner Ehefrau mehrere Tausend Euro ab. Bevor er am 2. Dezember nach Bangkok flog, verschickte er noch Nachrichten an seine Freunde. In diesen behauptete er, seine Frau habe ihn verlassen und er reise ihr nun nach, um sie zurückzugewinnen.

Zu Prozessbeginn legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Nur bezüglich seines Motivs widersprach er der Staatsanwaltschaft. Er habe nicht aus Habgier gehandelt und auch in Thailand keinen Sex mit anderen Frauen gesucht, beteuerte er. Dann legte er, mit weißem Hemd und schwarzem Sakko gekleidet, seine Version der Geschichte dar. Er habe eigentlich Selbstmord begehen wollen, sagte der Angeklagte. Und nur, um seiner Frau die "Trauer und Verzweiflung" zu ersparen, habe er sie vorher getötet. "Ich wollte unbedingt aus diesem Leben scheiden", sagte Horst K.

Liegt "besondere Schwere der Schuld" vor?

Der Vorsitzende Richter runzelte die Stirn und stellte fest: "Da könnte man auf die Idee kommen, sich einfach selbst umzubringen, ohne jemand anderen zu töten." Ja, antwortete der Angeklagte, "aber wenn ich meine Frau verlassen hätte, dann hätte sie sich vielleicht selber was angetan." Der Richter hakte nach: "Das könnte man ja immer noch demjenigen selbst überlassen." Das bestätigte der Angeklagte und ergänzte, er sei "entschlossen" gewesen, Selbstmord zu begehen. Damit ließ er sich allerdings viele Wochen Zeit. Er verbrachte fünf Wochen in Thailand und kehrte dann nach Deutschland zurück. Dort wurde er im Januar festgenommen.

In den weiteren fünf Verhandlungstagen muss das Gericht auch prüfen, ob es sich um eine "besondere Schwere der Schuld" handelt. In diesem Falle wäre eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ausgeschlossen. Das Urteil fällt voraussichtlich Mitte November.

© SZ vom 26.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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