"Ich bin der freie Mann Wolfgang": Mehr sagt der angeklagte Wolfgang P. zu Beginn des Mordprozesses vor dem Landgericht Nürnberg nicht. Er sei anwesend und jeder wisse, wer er sei. Tatsächlich ist der 49-Jährige seit dem 19. Oktober 2016 bundesweit bekannt - als sogenannter Reichsbürger, der einen Polizisten bei einem Routineeinsatz im mittelfränkischen Georgensgmünd erschossen haben soll. Bei dem Einsatz wurden zwei weitere Beamte des Spezialeinsatzkommandos verletzt, einer erlitt einen Durchschuss am Unterarm, einer wurde durch einen Splitter im Gesicht getroffen. Die Anklage lautet auf Mord, dreifachen versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung.
Die Beamten sollten die Waffen des Hobbyjägers beschlagnahmen, weil er bei den Behörden als nicht länger zuverlässig galt. Bereits im Frühjahr zuvor war das Landratsamt auf Wolfgang P. aufmerksam geworden, nachdem ein Vollstreckungsversuch der Zoll- und Steuerbehörde bei ihm keinen Erfolg hatte. Im Sommer verweigerte der Besitzer von etwa 30 Waffen dann mehrmals der Polizei und Waffenkontrolleuren den Zutritt zu seinem Grundstück. Dann kam der vermeintliche Routineeinsatz.
Wie P. diesen erlebt hat, schildert der psychiatrische Sachverständige Michael Wörthmüller, der an diesem Dienstag als erster Zeuge vor dem Landgericht aussagt und damit beauftragt ist, ein Gutachten über den Angeklagten zu erstellen. Bereits kurz nach dem Vorfall hat er mit P. darüber gesprochen. Um sechs Uhr morgens hätten sich die Beamten Zugang auf das Grundstück verschafft, P. habe Lärm gehört "wie von Granaten" und die lauten Schreie einer Frau im Haus - es sei ein "Höllenspektakel wie im Krieg gewesen". Der 49-Jährige sei dadurch in seiner Wohnung im ersten Stock geweckt worden und habe sich gefragt, ob der Dritte Weltkrieg ausgebrochen sei. "Das waren Sekunden zwischen Arschloch und Held", zitiert er den Angeklagten. Was das bedeuten soll, will eine beisitzende Richterin wissen, aber genau kann das auch der Psychiater nicht sagen, nur soviel: Im Nachhinein habe P. die Einsicht gehabt, dass er wohl die falsche Entscheidung getroffen habe.
Georgensmünd:Der merkwürdige "Reichsbürger" P.
Er stritt sich mit Behörden, schaltete Anzeigen gegen das Grundgesetz und besaß mehr als 30 Waffen. In seinem Heimatort gilt der Mann als Außenseiter, mehr nicht. Bis er gezielt auf Polizisten schießt.
Wörthmüller, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie in Erlangen, berichtet über P.s "nicht unkomplizierte Lebensgeschichte" und gibt wieder, was ihm dieser erzählt hat. Der Angeklagte habe nichts gegen die Polizei, schließlich kümmere die sich um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Polizeibeamten habe er nie etwas antun wollen. All seine Waffen habe er nur zur Selbstverteidigung besessen, vor allem die Anschläge in Ansbach und Würzburg im vergangenen Jahr hätten ihn verunsichert und er habe sich vor Übergriffen durch Institutionen gefürchtet. Als Reichsbürger sehe P. sich aber nicht, wie seine Verteidigerin Susanne Koller im Prozess betont.
Seit dem Vorfall in Georgensgmünd sind die sogenannten Reichsbürger in den Fokus der Behörden gerückt. Deutschlandweit geht der Bundesverfassungsschutz von etwa 12 600 Anhängern aus - bei mehreren hundert handle es sich um Rechtsextremisten. In Bayern wird mit mindestens 3000 sogenannten Reichsbürgern gerechnet. Diese erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.
Im Verhalten von Wolfgang P. finden sich Parallelen, die auch auf diese Beschreibungen zutreffen. Neben den 30 Waffen habe der Angeklagte auch etwa 1000 Liter Diesel für Notlagen in seinem Haus aufbewahrt, um für Notfälle gerüstet zu sein. Einen Gerichtsvollzieher, der ausstehende Kfz-Steuer eintreiben wollte, fertigte er rüde ab. Doch er selbst bezeichnet sich als friedfertigen Menschen. Bis zum 19. Oktober 2016. Als er frühmorgens die Lichter von Taschenlampen durchs Milchglas der Tür gesehen habe, sei er in Panik geraten, habe zur Waffe gegriffen und geschossen.
Die Staatsanwaltschaft sieht das völlig anders: Mindestens zwei Monate vorher habe Wolfgang P. bereits den Plan gefasst, bei dem Einsatz möglichst viele Polizisten zu verletzen oder zu töten. Dafür habe er sich in seiner Wohnung hinter einem Mauereck verschanzt - mit Schussmöglichkeit auf seine Wohnungstür. Er habe dabei eine Schutzweste getragen - die geladene Waffe schussbereit. Er habe abgewartet, bis er möglichst viele Beamte habe treffen können - und dann durch die teilverglaste Tür elfmal gefeuert.
Während der Staatsanwalt seine Version der Tat beschreibt, sitzt im Gerichtssaal eine Frau und weint. Es ist die Mutter des 32 Jahre alten getöteten Polizisten. Für die Familie sei an jenem Tag eine Welt zusammengebrochen, sagt Monika Goller, Rechtsbeistand der Hinterbliebenen. "Schwer zu ertragen" sei es, wie der von sich selbst nur in dritter Person als "Wolfgang" sprechende Angeklagte sich im Gerichtssaal aufführe.
In dem vor Prozessbeginn noch eindeutig erscheinenden Fall könnte es allerdings spannend werden. Die Frage ist, ob das Gericht am Ende noch der Staatsanwaltschaft folgt und P. als Mörder sieht oder womöglich doch der Verteidigung, die die Schüsse auf das Sondereinsatzkommando als Notwehr bewertet wissen will. Für den Prozess sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt, P.s Verteidiger zweifeln schon jetzt daran, dass die Zeit ausreichen wird.