Mit einer gewichtigen Zeugenaussage ist das Wiederaufnahmeverfahren um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus dem niederbayerischen Freyung am Dienstag vor dem Landgericht Deggendorf fortgesetzt worden. Angeklagt ist der heute 28 Jahre alte Ex-Freund des Opfers. Ihm wird Mord vorgeworfen. Vor dem Landgericht Passau war er im November 2017 wegen Totschlags verurteilt worden. Unter anderem die Aussage der Zeugin in dem ersten Prozess brachte den Stein für die Wiederaufnahme des Verfahrens ins Rollen.
Die Zeugin war zum Zeitpunkt der Tat im Oktober 2016 die Freundin des damals besten Freundes des Angeklagten. Vor Gericht sagte sie, ihr Freund habe ihr damals per Handynachricht geschrieben, sein Freund - der Angeklagte - habe erzählt, seine Ex-Freundin im Schlaf erstochen, anschließend vergewaltigt und ausbluten lassen zu haben. Die Zeugin sagte, im ersten Prozess habe sie das verschwiegen. "Weil ich Angst gehabt habe und weil ich es irgendwie verdrängt hatte." Außerdem habe ihr damaliger Freund später gesagt, das stimme alles doch gar nicht.
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Die beiden waren 2019 vor dem Amtsgericht Passau wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt worden, nachdem sie ihre Aussagen aus dem ersten Prozess korrigiert hatten. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Angeklagte seine Ex-Freundin erstochen hat, als sie schlief. Eine Tötung im Schlaf würde das Mordmerkmal der Heimtücke bedeuten. Im ersten Prozess hatte sich das nicht klären lassen. Das Landgericht Deggendorf kam zu dem Schluss, dass nicht auszuschließen sei, dass die Passauer Richter ohne die Falschaussagen der beiden Zeugen 2017 ein Mordurteil gesprochen hätten. Es ließ die Wiederaufnahme des Verfahrens zu.