Tod eines Passauer Schülers:Fall Maurice K. muss teilweise neu verhandelt werden

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Im Januar 2019 sprach das Landgericht Passau eine Haftstrafe und drei Bewährungsstrafen im Fall Maurice K. aus. (Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen einen der Angreifer auf. Er hat noch auf den 15-jährigen Schüler eingeschlagen, als dieser schon wehrunfähig war.

Der Bundesgerichtshof hat im Fall des totgeprügelten Maurice K. das Urteil des Passauer Landgerichts in Teilen aufgehoben. Einer der beiden Haupttäter, ein heute 16-Jähriger, mit dem sich K. zur Schlägerei verabredet hatte, muss nun mit einer höheren Strafe rechnen. Er war im Januar 2019 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sein Fall muss vor einer anderen Jugendkammer des Landgerichts Passau neu verhandelt werden.

Der Tod von Maurice K. hatte im April 2018 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der 15-jährige Schüler hatte sich mit einem Gleichaltrigen in einer Passauer Fußgängerunterführung zu einer Prügelei getroffen. Dort eskalierte die Situation, als drei weitere Kontrahenten in die Schlägerei eingriffen und auf ihn losgingen. Ein 25-Jähriger schlug ihm zweimal derart heftig gegen die Schläfe, dass Maurice K. benommen und verteidigungsunfähig an einer Schaufensterscheibe lehnte.

Dennoch schlug sein ursprünglicher Gegner nochmals auf seinen Kopf ein. Dafür war er wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Maurice K. versagte durch ein Schädel-Hirntrauma, das er in der Schlägerei erlitten hatte, der Hustenreflex. Er erstickte so an seinem Blut. Welcher der Schläge der todbringende war, wer also letztlich die Schuld an dem Tod des Jugendlichen trägt, konnte später nicht geklärt werden.

Die Urteile gegen zwei andere Angeklagte wurden bestätigt, die vierte Strafe war schon länger rechtskräftig. Zwei von ihnen, die beiden jüngeren Angreifer, waren jeweils zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, der 25-Jährige, der einzige Erwachsene unter den Angeklagten, erhielt dreieinhalb Jahre Haft. Gegen das Urteil des Passauer Landgerichts hatten die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfers Revision eingelegt, ebenso zwei der Angeklagten.

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Von Hans Holzhaider

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