Nachbarschaftsstreit:Oberpfälzer soll Nachbarn mit Bunsenbrenner angezündet haben

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  • Im Januar 2016 soll ein 63-jähriger Oberpfälzer seinen Nachbarn mit einem Bunsenbrenner angezündet haben. Dieser erlitt Verbrennungen zweiten Grades.
  • Nun muss sich der 63-Jährige vor dem Landgericht Nürnberg wegen versuchten Mordes verantworten.
  • Der Mann bestreitet die Vorwürfe nicht, sagt aber, er können sich nur noch schemenhaft an die Ereignisse erinnern.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Es tue ihm alles unglaublich leid, sagt der 63-Jährige. Laut Anklage hat der Rentner vor neun Monaten bei seinem Nachbarn geklingelt, mit dem er schon fast ein Jahr lang im Clinch lag. Anlass für den Zoff war eine vermeintlich nicht ordnungsgemäß geschnittene Hecke im Grenzbereich der beiden Grundstücke, eine verzwickte Angelegenheit.

Jedenfalls soll der Angeklagte am Abend des 18. Januar an die Tür des Hauses in Batzhausen (Landkreis Neumarkt) getreten sein, er soll geklingelt, seinen Nachbarn noch in der Tür mit einer brennbaren Flüssigkeit bespritzt und ihn dann angezündet haben. Mit einem, wie es der Staatsanwalt formuliert, "Bunsenbrenner mit Gaskartusche in Form eines Creme-Brulée-Brenners".

Seubersdorf
:63-Jähriger zündet seinen Nachbarn an

Ein Seubersdorfer klopft nebenan. Als ihm der Mann die Tür öffnet, überschüttet er den Nachbarn mit einer Flüssigkeit und richtet den Bunsenbrenner auf ihn.

Der 63-Jährige, angeklagt wegen versuchten Mordes, bestreitet das alles am Donnerstag nicht, sagt aber, er könne sich nur noch schemenhaft an die Sache erinnern. Immerhin habe er an jenem Abend selbst Feuer gefangen, er habe sich sogar selbst angezündet mit dem Bunsenbrenner. Und als es zu Handgreiflichkeiten mit anderen, zu Hilfe eilenden Nachbarn kam, da sei er ungünstig gefallen und habe nun keine Erinnerung mehr.

Einer Sachverständigen allerdings, die den 63-Jährigen dreimal exploriert hat, habe er die Situation an jenem Abend doch noch detailliert geschildert, wenn auch in drei unterschiedlichen Versionen, merkt der Staatsanwalt an. Ob es denn denkbar sei, dass der 63-Jährige sich noch im Mai an Details erinnerte, nun aber alles vergessen habe, will er von der Sachverständigen wissen. Diese hält das für höchst unwahrscheinlich.

Erinnern, das trägt die Anwältin des Angeklagten vor, könne sich dieser noch an die Stunden vor dem Schritt an die Wohnungstür des Nachbarn. Da will der 63-Jährige seinen Hobbykeller aufgeräumt und allerlei Flüssigkeiten zusammengeschüttet haben. Und ja, das ergänzt der Angeklagte selbst, an Aussagen, die er vom Nachbargrundstück gehört haben will, könne er sich ebenfalls erinnern. Allerdings sollen die einige Monate vorher gefallen sein. "Die Hecke muss weg, die saublöde", will er gehört haben. "Dabei habe ich die doch für die Singvögel angelegt", erläutert er.

Ob es denn stimme, dass er mit etlichen Nachbarn im Streit lag, will der Nebenkläger wissen. Und ob das stimme, antwortet der Angeklagte, daran wiederum erinnere er sich sehr wohl. Etwa daran, dass ein anderer Nachbar, nicht der, den er angezündet haben soll, "immer alles umsonst" von ihm hätte haben wollen. Und sich Sachen, die er brauchte, mitunter einfach selbst aus der Garage genommen habe. Ihm sei also Unrecht geschehen, stellt der Nebenkläger mit sarkastischem Unterton fest. "Sicher hat man mir Unrecht getan", sagt der Angeklagte. Im Saal, wo offenbar etliche Bürger aus Batzhausen die Verhandlung verfolgen, ist ein Aufstöhnen zu hören.

"Jetzt hab ich dich endlich, du gemeine Matz"

Verlesen wird anschließend ein Brief des 63-Jährigen an die Nachbarschaft. Der Nebenkläger beschränkt sich beim Vorlesen auf Kraftausdrücke, aber auch so dauert es eine gute Weile, bis alles vorgetragen ist. Danach schildert der betroffene Nachbar, ein ehemaliger Bankvorstand, die Tat aus seiner Sicht. Wie plötzlich jemand an der Tür stand und "Aufmachen, Polizei" rief. Wie er aufmachte, seinen Nachbarn sah und der ihn mit "Jetzt hab ich dich endlich, du gemeine Matz" anbrüllte. Wie er dann besprüht und angezündet wurde und er sich in den Schnee schmiss, wo das Feuer glücklicherweise rasch erloschen ist. Verbrennungen zweiten Grades erlitt er.

Für den Prozess am Landgericht Nürnberg sind vier Verhandlungstage angesetzt. Schon am ersten Tag hat die Staatsanwaltschaft erklärt, sie halte den Angeklagten aufgrund einer Erkrankung für allgemeingefährlich und werde für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung plädieren.

© SZ vom 04.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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