Maskendeals:Flucht nach China? Eine absurde Unterstellung der Justiz

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Ein Schild mit der Aufschrift "Justizgebäude" hängt am Eingang vom Landgericht Nürnberg-Fürth. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die U-Haft für einen Kommunalpolitiker der Freien Wähler und dessen Partner wegen mutmaßlichen Betrugs mit Masken war völlig überzogen. Das sollte Bayerns Justiz zugeben.

Kommentar von Klaus Ott

Bei jenen Maskendeals in Bayern, bei denen tatsächlich oder vermeintlich abgezockt wurde, ist ein Geständnis fällig: Das Eingeständnis einer Staatsanwaltschaft und eines Gerichts, in einem Fall kräftig überzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und das Amtsgericht Nürnberg haben im Sommer 2021 zwei junge Unternehmer, einer der beiden ist Kommunalpolitiker der Freien Wähler, für mehr als zwei Monate ins Gefängnis gesteckt. Weil sie den Freistaat mit falschen Corona-Schutzmasken betrogen haben sollen. Der Haftgrund lautete: Fluchtgefahr. Das war nach allem, was jetzt bekannt ist, eine absurde Unterstellung.

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