Oberpfalz:Gericht lehnt Anklage gegen mutmaßliche Maskenbetrüger weitgehend ab

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Die Maskenpflicht gilt längst nicht mehr, manche Gerichte beschäftigen sich aber noch mit den juristischen Nachwirkungen von Maskendeals während der Corona-Krise. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Fall hatte Aufmerksamkeit erregt, weil einer der Beschuldigten als Lokalpolitiker der Freien Wähler auf einer Lieferantenliste von Hubert Aiwanger auftauchte. Ein Vorwurf bleibt bestehen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zwei Männer aus der Oberpfalz wegen mutmaßlichen Betrugs mit Mund-Nasen-Schutzmasken weitgehend abgelehnt. Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg am Montag mitteilte, sah das Landgericht hinsichtlich der Betrugsvorwürfe keinen hinreichenden Tatverdacht und ließ lediglich die Anklage gegen einen der beiden Männer wegen Urkundenfälschung zu. Der Fall hatte auch deshalb Aufmerksamkeit erregt, weil einer der Beschuldigten als Lokalpolitiker für die Freien Wähler aktiv ist - und sein Name ganz oben auf einer Lieferantenliste von Parteichef und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger auftauchte. Er saß vorübergehend in U-Haft.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zufolge sollen die Männer aus dem Raum Neumarkt dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) während der ersten Corona-Welle im April 2020 rund 2,5 Millionen Masken verkauft haben, von denen knapp die Hälfte nicht dem vereinbarten Qualitätsstandard entsprach. Das sollen die Männer zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Masken seien für die Verteilung an Katastrophenschutzeinrichtungen und Kliniken bestimmt gewesen.

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Aus Sicht des Landgerichts reichten die Indizien für strafbares Handeln in dem Zusammenhang nicht für einen Betrugsverdacht aus, der eine Verurteilung als wahrscheinlich erscheinen lasse, teilte das OLG mit. Unter anderem sei nach Einschätzung des Landgerichts die Quote der schadhaften Masken niedriger und ein Betrugsvorsatz nicht nachweisbar.

Zugelassen habe die Strafkammer lediglich die Anklage gegen einen der beiden Männer wegen Urkundenfälschung. Er soll unbefugt den Firmenstempel und die Unterschrift eines Verantwortlichen einer anderen Firma verwendet haben. Ein Termin für die Hauptverhandlung stehe noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Entscheidung des Landgerichtes beim OLG Nürnberg Beschwerde einlegen.

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