Landtag:Untersuchungsausschuss: keine Durchsuchung von CSU-Zentrale

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Die Staatsregierung soll einen CSU-Parteispender beim Mietvertrag für das Nürnberger Zukunftsmuseum begünstigt haben. Die Opposition wollte mit schweren Geschützen anrücken. Doch vorerst gibt es keine Durchsuchung bei der CSU.

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München (dpa/lby) - Der Landtags-Untersuchungsausschuss zur Vermietung des Nürnberger Zukunftsmuseums hat einen Antrag der Opposition auf Durchsuchung der CSU-Parteizentrale mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern abgelehnt. Ob die Oppositionsparteien SPD, Grüne und FDP nun von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine Abstimmung im Landtagsplenum herbeizuführen, werde erst in den jeweiligen Fraktionssitzungen am Dienstag entschieden, sagte der SPD-Politiker Horst Arnold nach der Sitzung.

Die Opposition wirft der CSU-geführten Staatsregierung vor, mit einem CSU-Parteispender einen Mietvertrag für das Museum eingegangen zu sein, der dem Steuerzahler viele Millionen Euro kostet und den der Bayerische Oberste Rechnungshof in einem Bericht als „vermieterfreundlich“ eingestuft hat.

Ministerpräsident Markus Söder, damals noch Finanzminister, habe persönlich in den Prozess eingegriffen und die Einrichtung des Museums in seiner Heimatstadt Nürnberg „gepusht“, lautet ein weiterer Vorwurf. Zuständig wäre eigentlich das Wissenschaftsministerium gewesen. Mit der Dursuchung der Parteizentrale wollte die Opposition an Unterlagen kommen, die Auskunft über Höhe und Anzahl von Parteispenden des Vermieters sowie aus seinem Umfeld geben.

Der Ausschuss-Vorsitzende Josef Schmid (CSU) hatte die Argumente schon vor Beginn der Beratungen im Ausschuss gekontert. Eine Durchsuchung sei unverhältnismäßig. Der Nürnberger Unternehmer Gerd Schmelzer, über dessen Firma die Räumlichkeiten vermietet wurden, sei als Zeuge im Ausschuss geladen, ebenso wie CSU-Schatzmeister Sebastian Brehm. Ferner habe Schmelzer bereits mehrere Spenden aus den Jahren 2017 bis 2020 sowie 2022 offengelegt - teils solche, die wegen ihrer geringen Höhe unter der Veröffentlichungsgrenze gelegen hätten. Über die Gesamtsumme der Spenden Schmelzers machte Schmid mit Verweis auf Regelungen im Parteiengesetz keine Angaben.

In einer anderen Detailfrage des Ausschusses zieht die Opposition vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Es geht um zwei Beweisanträge der Oppositionsvertreter, die mit der Regierungsmehrheit im Ausschuss abgelehnt worden seien. Die Ausschussmitglieder von CSU und Freien Wählern hätten sich damit schützend vor die Regierung gestellt. „Es wird ein Nachttopf gehalten, wegen befürchteter Inkontinenz“, sagte der SPD-Abgeordnete Horst Arnold. Die Ausschussmitglieder der Regierungsparteien ließen Willen an Aufklärung vermissen.

In den Beweisanträgen geht es etwa darum, dass die Ausschussmitglieder auch über den Werdegang von Antworten auf parlamentarische Anfragen informiert werden wollen - und nicht nur die möglicherweise von mehreren Instanzen im Regierungsapparat geglättete Schlussantwort vorgelegt bekommen wollen. Dies sei notwendig, etwa um an die Namen von Beteiligten zu kommen, die dann im Ausschuss als Zeugen geladen werden könnten, sagte der FDP-Abgeordnete Sebastian Körber. Ausschussvorsitzender Schmid sagte, die Klage sei juristisch nicht haltbar.

© dpa-infocom, dpa:230417-99-344423/3

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