Sozialleistungen:Jobcenter kassieren Söders Pflegegeld ein

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Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad zwei und ihren Wohnsitz in Bayern haben, können einen Antrag auf jährlich 1000 Euro Pflegegeld stellen.

(Foto: Imago)
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass das Landespflegegeld mit Sozialleistungen verrechnet wird.
  • Begründet wird das damit, dass das Geld auch zur Existenzsicherung verwendet werden könne.
  • Allerdigs wird die Rechtslage derzeit noch vom Bundessozialministerium überprüft.

Von Lisa Schnell und Wolfgang Wittl

Gerade erst verteilte Ministerpräsident Markus Söder seinen ersten Bescheid für das neue Landespflegegeld, da droht neuer Ärger. Wie schon beim Familiengeld sollen Hartz-IV-Empfänger nicht von der Zuwendung profitieren. Die Schwächsten der Gesellschaft gehen damit leer aus, da das Landespflegegeld jetzt schon mit der Sozialleistung verrechnet wird, so die Auskunft aus der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern. Dies wird damit begründet, dass das Landespflegegeld nicht zweckgebunden sei. Es kann aus der Sicht der Bundesagentur auch zur Existenzsicherung verwendet werden - genau wie Hartz IV. Das letzte Wort allerdings sei noch nicht gesprochen, da das Bundessozialministerium die Rechtslage gerade überprüfe.

Schon beim Familiengeld vertrat Hubertus Heil, Bundessozialminister und von der SPD, eine andere Meinung als der Freistaat und bremste Söder (CSU) im Wahlkampf aus. Der will das Familiengeld, wie das Landespflegegeld als Wahlkampfschlager gedacht, trotzdem auszahlen, auch wenn es dann zu einem Rechtsstreit kommen könnte.

Ein ähnliches Zerwürfnis droht jetzt beim Landespflegegeld. "Wir wollen, dass das Pflegegeld auch die Schwächsten erreicht. Es soll an alle ausgezahlt werden", sagte Söder am Montag am Rande einer Sitzung des Parteivorstands. Der habe zudem beraten, das Familien- und das Pflegegeld auch in der Koalition in Berlin aufzugreifen. Davon, wie die CSU auf ihren Koalitionspartner SPD einwirken möchte, gab Söder schon mal einen Vorgeschmack, als er sagte: "Die SPD entwickelt sich zu einer unsozialen und herzlosen Partei."

Bisher haben 230 000 Menschen einen Antrag auf 1000 Euro Pflegegeld im Jahr gestellt. Berechtigt sind Pflegebedürftige vom zweiten Pflegegrad an und mit Wohnsitz in Bayern. Wie viele davon Sozialleistungen beziehen, ist nicht bekannt. Allzu viele dürften es aber nicht sein, da Pflegebedürftige ab Pflegestufe zwei meist nicht arbeitsfähig sind.

Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass bei Hartz-IV-Zahlungen nicht das Einkommen des Einzelnen zählt, sondern der Bedarfsgemeinschaft. Ein Beispiel: Ein Mann ist pflegebedürftig, seine Frau bezieht Hartz IV. Bekommt der Mann 1000 Euro Landespflegegeld, wird dies mit den Hartz-IV-Leistungen seiner Frau verrechnet. Zudem entscheidet das Bundessozialministerium auch über Zuwendungen wie die Grundsicherung im Alter und Hilfe zur Pflege. Mit diesen Leistungen werde das Landespflegegeld nicht verrechnet, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml noch vergangenen Freitag, auch wenn die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Rechtsanwältin Regina Deterding aus Hof ist die Materie vertraut. Sie betreute einen Fall, bei dem es um die Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Sozialleistungen ging. Sie vermutet, dass auch Empfänger der Grundsicherung im Alter nicht vom Landespflegegeld profitieren werden, da hier die gleiche Argumentation gelte wie bei Hartz-IV-Leistungen. Auch Patienten, die Hilfe zur Pflege bekommen, gehen aus ihrer Sicht leer aus. Es handelt sich dabei um Pflegebedürftige, bei denen die Pflegeversicherung nicht zahlt, etwa weil Vorversicherungszeiten nicht eingehalten wurden, und die Sozialämter übernehmen.

Bis juristisch Klarheit herrscht, wird es noch lange dauern

Beide Male dienten die Zuwendungen dem selben Zweck - der Pflege - und müssten deshalb verrechnet werden, so Deterding. Auch bei der Anrechnung auf Hartz IV kann sie der Argumentation der Bundesagentur für Arbeit folgen. Zwar steht im Gesetz ausdrücklich, das Landespflegegeld diene nicht wie Hartz IV der Existenzsicherung, Deterding aber kann keine andere "Zweckbindung" erkennen. Beim Familiengeld sieht sie das anders. Schließlich sei es die Fortführung des Landeserziehungsgeldes, das auch nicht auf Hartz IV angerechnet werde.

Um rechtliche Fragen aber gehe es doch nicht, sondern um Wahlkampf. Söder wolle kurz vor der Wahl Geschenke verteilen und "die SPD will dazwischengehen". Dabei hätte sie es in der Hand, Geringverdiener an den Leistungen teilhaben zu lassen. Dazu müssten Bundessozialminister und Bundesfinanzminister (beide SPD) nur eine Verordnung erlassen, in der sie festlegen, welches Einkommen nicht auf Hartz IV angerechnet wird.

"Wenn sich jemand von der SPD die Sache ausgedacht hätte, hätten sie das gemacht", sagt Deterding. Das ist ihre persönliche Meinung. Als Juristin bedauert sie, dass es noch lange dauern werde, bis es Klarheit gibt. Frühestens Ende des Jahres könnten die ersten Klagen zu Familien- und Pflegegeld eingereicht werden. Das aber interessiere dann neben Juristen wohl nur die Geringverdiener, denn: "Da ist die Wahl ja schon rum."

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