Salzburg:Ex-Musikhochschulchef Mauser hat Haft angetreten

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Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München hat seine Haft in Österreich angetreten. Siegfried Mauser sei am Montag gegen...

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Salzburg (dpa/lby) - Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München hat seine Haft in Österreich angetreten. Siegfried Mauser sei am Montag gegen 8 Uhr in der Justizanstalt Salzburg in Puch bei Hallein erschienen, sagte Anstaltsleiter Dietmar Knebel. In der vergangenen Woche war Mauser mit einem an Österreichs Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen gerichteten Gnadengesuch gescheitert. Mauser hatte einen Haftaufschub erwirken wollen. Eigentlich hätte der 67-Jährige zum 1. Februar die Haft angetreten haben müssen.

Mauser durchlaufe nun das übliche Aufnahmeprozedere, sagte Knebel. Dazu gehöre eine fünftägige Corona-Quarantäne - selbst bei einem negativen Testergebnis. Zudem stünden Gespräche mit verschiedenen Fachdiensten an.

Binnen sechs Wochen werde das österreichische Bundesjustizministerium entscheiden, ob Mauser in der JVA Salzburg bleiben kann oder verlegt wird. Dabei werde unter anderem das soziale Umfeld des Strafgefangenen berücksichtigt, aber auch eine eventuell notwendige Behandlung und ob diese Salzburg möglich ist. Wenn möglich solle ein Strafgefangener heimatnah untergebracht werden, um soziale Kontakte zu erhalten, sagte Knebel.

Der frühere Musikhochschulchef war im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt. Mauser hatte vergeblich versucht, vor dem Landgericht Augsburg ein Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. Im Sommer 2021 reichte Mauser laut seinem Verteidiger in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Eine Entscheidung steht noch aus.

Der Haftantritt hatte sich immer wieder verzögert. Zunächst hatte Mauser beantragt, in seiner Heimat Salzburg statt in Bayern in das Gefängnis gehen zu dürfen. Dann musste ein Gutachten zur Hafttauglichkeit erstellt werden. Zuletzt folgte das Gnadengesuch beim Bundespräsidenten. Dieser lehnte den Antrag ab. Ein Sprecher Van der Bellens begründete diese Entscheidung damit, dass das Gesuch nicht der „Gnaden-Praxis“ des Präsidenten entspreche.

© dpa-infocom, dpa:220207-99-13119/3

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