Nach den Grünen und der fraktionslosen Abgeordneten Claudia Stamm der Partei "mut" hat die SPD-Fraktion im Landtag ihre Klageschrift gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorgestellt.
"Das Gesetz beschneidet die Freiheit jedes Einzelnen auf unerträgliche Art und Weise", sagte SPD-Spitzenkandidatin Natascha Kohnen am Donnerstag. Um es zu stoppen, zieht die SPD nicht nur vor den bayerischen Verfassungsgerichtshof wie die Grünen, sondern wählt, wie Claudia Stamm, auch noch den Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Er gilt als beschwerlicher, ist aus Sicht der SPD aber notwendig, da angekündigt wurde, das PAG zum Muster für alle Landesgesetze zu machen. Polizeirechtler Mark Zöller von der Universität Trier verfasst die Klageschriften und hat eine Mängelliste von 20 Punkten zusammengestellt, die mit der Verfassung nicht vereinbar seien.
"Da haben Überwachungsfantasten ihre Wunschträume verwirklicht", sagt er. Bei der Überwachung von Wohnungen erfülle das Gesetz die Vorgaben des Grundgesetzes nicht. Fußballfans hätten zu Recht moniert, dass man sie mit Übersichtsaufnahmen von Drohnen anlasslos überwache. Durch den Rechtsbegriff der "drohenden Gefahr" könne die Polizei schon "beim Verdacht, demnächst einen Verdacht" zu haben, eingreifen. Er sei zu schwammig und verstoße damit gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot.
Schon 2017 wurde die "drohende Gefahr" in das PAG aufgenommen. Damals enthielt sich die SPD, die Grünen stimmten dagegen und klagten. Damals sei das Gesetz an der Grenze zu dem gewesen, was die Verfassung gerade noch zulasse, sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. Jetzt aber könne die SPD "definitiv nicht mitgehen".