Prozess in Augsburg:Angeklagter Impfarzt ist verschwunden

Lesezeit: 2 min

In Hunderten Fällen soll der schwäbische Hausarzt Patientinnen und Patienten beim Impfen betrogen haben. Zum Prozess in Augsburg erschien er am Dienstag nicht. (Foto: Wolfgang Maria Weber/imago images)

Am Dienstag sollte vor dem Landgericht Augsburg der Prozess gegen einen Hausarzt aus Wemding beginnen, der Corona-Impfungen vorgetäuscht haben soll - doch der Mann ist nicht zu finden.

Von Benedikt Warmbrunn, Augsburg

13.30 Uhr, zum dritten Mal an diesem Dienstag betreten die Richter den Saal 101 des Landgerichts Augsburg. Alle erheben sich, der Oberstaatsanwalt, die beiden Verteidiger, der psychiatrische Sachverständige, die anwesenden Journalisten, die Justizbeamten, die zwei Zuhörerinnen. Nur einer steht nicht auf. Er kann gar nicht aufstehen. Gerhard H., der Angeklagte, ist nicht erschienen.

Eigentlich sollte am Dienstagmorgen der Prozess gegen Gerhard H. beginnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wirft dem 73 Jahre alten Arzt vorsätzliche Körperverletzung in 314 Fällen, einen Verstoß gegen das Impfschutzgesetz in 228 Fällen sowie Betrug vor. Gerhard H. hatte bis 2021 als Hausarzt im schwäbischen Wemding praktiziert, er soll bei mindestens 176 Patientinnen und Patienten, die sich von ihm gegen das Coronavirus impfen lassen wollten, die Impfung nur vorgetäuscht haben. Bei mindestens 40 Patientinnen und Patienten, die sich nicht gegen das Virus impfen lassen wollten, soll er dagegen eine Impfung im Impfpass dokumentiert und sie auch abgerechnet haben - ohne zuvor eine Spritze gesetzt zu haben. Seit Beginn der Ermittlungen im Herbst 2021 gilt gegen H. ein vorläufiges Berufsverbot.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Die Patientinnen und Patienten, die sich eine Impfung erhofft hatten, konnte der Arzt offenbar auch deshalb täuschen, weil er die Spritze nicht wie üblich in den Oberarm gesetzt haben soll, sondern in den Hintern. So hätten sie auch nicht bemerken können, dass er den Impfstoff zuvor rausspritze. Warum er all diese Menschen täuschen wollte, das soll dieser Prozess klären. Im Fall einer Verurteilung droht Gerhard H. laut einem Sprecher des Landgerichts im Zweifel eine mehrjährige Haftstrafe.

Am Dienstag sollte erst Oberstaatsanwalt Philip Engl die Anklageschrift verlesen, anschließend hätte H. die Gelegenheit bekommen, seine Sicht der Dinge zu schildern. Doch danach war es ihm offensichtlich nicht.

Auch die Verteidiger sind "überrascht"

Um 9.17 Uhr betraten die Richter um die Vorsitzende Richterin Martina Neuhierl das erste Mal den Saal. Und zogen sich bald wieder zurück. Der Angeklagte fehlte ja, und noch warteten die Richter mit Wohlwollen. Vielleicht gab es ja gute Gründe. Womöglich hatte er ja verschlafen. Oder stand im Stau. Oder war krank. Die beiden Verteidiger hatten von H. jedenfalls nichts gehört. Er habe "keine Kenntnis über den Aufenthaltsort des Angeklagten", sagte sein Anwalt David Mühlberger, der zugab, "aktuell von der Lage selbst überrascht" zu sein.

Als dann die Richter eine knappe halbe Stunde später wieder in den Saal zurückkehrten, war der Angeklagte immer noch nicht gekommen, und er hatte auch niemandem gesagt, wo er denn nun bleibe. Oberstaatsanwalt Philip Engl beantragte daraufhin einen Haftbefehl. Er sagte, er habe darüber schon früher nachgedacht, wegen einer möglichen Fluchtgefahr. Dann aber habe sich H. nach der Durchsuchung einen Anwalt genommen, und Engl sah von einem Haftbefehl ab. "Das hat sich heute als falsch herausgestellt." Verteidiger Mühlberger betonte in der Verhandlungspause, dass aus seiner Sicht mit diesem Fehlen seines Mandanten "nicht zu rechnen" gewesen sei. "Es gab keinerlei Auffälligkeiten."

Den Vormittag über fuhr dann die Kriminalpolizei zu allen Anschriften, die aus der Akte bekannt waren. Erfolglos. Gerhard H. war nicht zu finden.

Als die Vorsitzende Richterin Neuhierl am Mittag das dritte Mal den Saal betritt, weiß sie bereits, dass sie auch jetzt nicht auf den angeklagten Arzt treffen wird. Es gebe nach wie vor "keinerlei Anhaltspunkte, wo sich der Angeklagte aufhält". Für den Donnerstag war eigentlich der zweite Verhandlungstag angesetzt, dieser wird nun ausfallen. Das Gericht werde neue Termine mitteilen, sagt Neuhierl am Ende. Vorausgesetzt, die Polizei kann Gerhard H. verhaften.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMilliardendesaster zweite Stammstrecke
:Geheimakte bringt Söder in Erklärungsnot

Die Staatsregierung hatte mit dem Debakel beim Ausbau der Münchner S-Bahn mehr zu tun, als die Öffentlichkeit erfahren soll. Was bei einem Treffen mit Verkehrsminister Scheuer im Hinblick auf die Bundestagswahl festgelegt wurde, ist entlarvend.

Von Klaus Ott

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: