Gesundheit - München:Ende der Corona-Regeln: Wirtschaft ist zwiegespalten

Bayern
Eine Bedienung trägt acht Maß Bier. Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Das Auslaufen der Corona-Einschränkungen löst in der bayerischen Wirtschaft gemischte Reaktionen aus. Während der bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) am Dienstag vom "besten Tag seit zwei Jahren" sprach, ist der Handelsverband zwiegespalten, während der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) die Entscheidung kritisierte. Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären. Damit laufen am Wochenende die allermeisten Corona-Beschränkungen aus.

"Endlich wagen wir den Schritt zurück zu mehr Freiheit und Normalität", sagte der Landesgeschäftsführer des Dehoga, Thomas Geppert. Eine zentrale Empfehlung für die Betriebe, wie sie mit dem Thema Masken in Zukunft umgehen sollen, gibt es vom Verband nicht. Geppert geht aber davon aus, "dass es künftig in den meisten Betrieben keine Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht mehr geben wird".

Der bayerische Handel steht der Lockerung gespalten gegenüber, wie Geschäftsführer Bernd Ohlmann sagte. Ein Teil der Händler freue sich, dass die Maske "endlich" wegkomme. Andere seien in Sorge, Kunden zu verlieren. "Wir hatten schon Kunden, die sich bei uns gemeldet haben und gesagt haben: "Dann kaufe ich nur noch online ein."" Auch der Handelsverband setzt auf Eigenverantwortung. Ohlmann geht dabei aber nicht davon aus, dass viele Händler per Hausrecht das Tragen einer Maske verlangen werden.

Der BVMW kritisierte die Lockerungen als nicht nachvollziehbar. Vor allem die Maskenpflicht habe sich als effektive Methode zur Eindämmung der Pandemie bewiesen, betonte der Politikbeauftragte im BVMW Bayern, Achim von Michel. Zudem sei sie leicht umsetzbar und einfach zu kontrollieren. Nun werde sie viel zu früh abgeschafft. "Eine Übergangsfrist bis zum Absinken der Inzidenz hätte für niemanden zusätzlichen Schaden verursacht, aber viele Menschen weiterhin geschützt."

© dpa-infocom, dpa:220329-99-716208/3

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