Gericht entscheidet über Mollath:Freiheit oder Psychiatrie

Gustl Mollath

Gustl Mollath spricht vor seiner Anhörung im Landgericht Bayreuth mit Medienvertretern.

(Foto: dpa)

Nach sieben Jahren in der Psychiatrie hat Gustl Mollath eine neue Chance, freizukommen. Der Termin vor Gericht ist reine Routine, doch die Beweislage hat sich geändert. Trotzdem versetzt die Anhörung ihn und seinen Anwalt in Erstaunen.

Von Olaf Przybilla

Eines hat sich geändert, seit dem letzten Anhörungstermin vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth: Gustl Mollath, 56, wird nicht mehr in Handschellen bei Gericht vorgeführt. Und noch etwas hat sich geändert, sehr sogar: Als er am Vormittag zum Gerichtssaal geleitet wird, empfangen ihn etliche Dutzend Journalisten. Fragen prasseln auf ihn ein, Mollath nimmt erst mal gemächlich seinen Hut ab und versucht möglichst umfassend zu antworten. Viel Zeit geben ihm die Justizangestellten allerdings nicht, im Saal soll es jetzt losgehen. Seit sieben Jahren sitzt Mollath in der Psychiatrie ein, einmal im Jahr muss gerichtlich überprüft werden, ob das noch notwendig ist. Ein Routinetermin also, eigentlich.

Wären da nicht die neuen Umstände in der Causa. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft Regensburg inzwischen einen eigenen Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahrens gestellt, und kaum ein Jurist will sich vorab festlegen, wie sich dieser Antrag nun auf dieses Routineverfahren in Bayreuth auswirkt.

Nur sind die beiden Verfahren in Regensburg und Bayreuth zumindest formal völlig unabhängig voneinander. Auch Mollath selbst ist skeptisch: Er verliere natürlich nie die Hoffnung, sagt er, dass sich "Wahrheit und Gerechtigkeit durchsetzt". Ob er Hoffnung habe, heute womöglich auf freien Fuß zu kommen? Mollath überlegt kurz und entscheidet sich für eine Ellipse als Antwort: "Ich habe Erfahrungen über mehrere Jahre mit diesem Gericht gemacht . . .", sagt er und lächelt.

Zu einer Freilassung ist es nie gekommen. Anhörungen, in denen es um die Überprüfung einer Unterbringung geht, sind grundsätzlich nicht öffentlich. Man kann sich trotzdem ein Bild machen, um was es geht in dieser Anhörung. Das wichtigste Dokument in diesem Verfahren stammt vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth, von der Klinik also, in der Mollath unterbracht ist. Einmal pro Jahr schreibt die Klinik eine Stellungnahme, und im Kern kommt sie in der Sache Mollath immer zum selben Ergebnis: Man gehe weiter "in Übereinstimmung mit dem Anlassgutachten" von einer "wahnhaften Störung" Mollaths aus.

Gericht beruft sich auf Gutachten von 2005

Wichtig ist dabei der Verweis auf das Anlassgutachten: Es wurde 2005 vom selben Bayreuther Chefarzt erstellt, der jetzt auch die Stellungnahme aus dem März 2013 erstellt hat. Mollath hatte sich von diesem Arzt schon damals nicht untersuchen lassen. Mollath entziehe sich vollständig "therapeutischen Behandlungsangeboten", heißt es jetzt, was eine Einschätzung durch die Psychiater insofern erschwere, als diese dadurch "ausschließlich auf Verhaltensbeobachtungen und wenige getätigte Äußerungen Mollaths" angewiesen seien. Man weiß also wenig über Mollath in dieser Klinik. Geht also offenbar davon aus, das schon richtig sei, was man ihm in der Vergangenheit attestiert hat.

Die Nürnberger Staatsanwaltschaft reagiert auf diese weitgehende Übernahme bereits erstellter psychiatrischer Stellungnahmen aus Bayreuth so: Aus dieser neuen Stellungnahme ergebe sich, dass sich an Mollaths Zustand seit dem letzten Gutachten "nichts geändert" habe.

Fünf Seiten, keine Beweise

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