Fall Mollath:Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme

Gustl Mollath sitzt seit sieben Jahren in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie. Nun kommt Bewegung in seinen Fall. (Foto: picture alliance / dpa)

Seit sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie, nun hat die Staatsanwaltschaft Regensburg ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Ein solcher Vorgang gilt in der modernen Rechtsgeschichte Bayerns als einzigartig.

Von Olaf Przybilla

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am Montag die Wiederaufnahme des Verfahrens in der Sache Gustl Mollath beantragt. Damit will nun auch die Anklagebehörde, dass der Fall des seit sieben Jahren gegen seinen Willen in diversen geschlossenen Psychiatrien Bayerns einsitzenden Mollath neu aufgerollt wird.

Anträge auf Wiederaufnahme von rechtskräftigen Verfahren sind selten. Sie werden üblicherweise von Anwälten gestellt. Dass eine Staatsanwaltschaft einen eigenen Antrag stellt, gilt in der modernen Rechtsgeschichte Bayerns als einzigartig.

Die zuständige Staatsanwaltschaft stütze ihren Antrag im Wesentlichen auf neue Tatsachen, erklärte Nürnbergs Justizpressesprecher Michael Hammer. Es handele sich dabei also um Tatsachen, die dem Nürnberger Landgericht - das Gericht hatte Mollath im Jahr 2006 in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen - noch nicht vorlagen. Diese Tatsachen seien nach Ansicht der Staatsanwälte geeignet, die Richtigkeit der damaligen Urteilsbegründung in Frage zu stellen. Sie rechtfertigten "ausnahmsweise die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens".

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Der Antrag habe das Ziel, die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu überprüfen, sowie "den Beweiswert einer dem Urteil zugrunde liegenden Urkunde". Um welche es sich handelt, darüber will die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen. Es dürfte sich aber um ein ärztliches Attest handeln, das eine Körperverletzung Mollath an seiner Frau dokumentieren soll.

Auch werden im Antrag "Gesichtspunkte vorgetragen, die für die psychiatrische Begutachtung" Mollaths von Bedeutung sein könnten. Über beide Anträge - den der Staatsanwaltschaft und des Anwalts Gerhard Strate - muss nun die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg entscheiden. Wann die Kammer, geleitet von der Vorsitzenden Richterin Bettina Mielke, darüber befindet, ist nicht abzusehen.

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