Justiz:Bayerns Häftlinge sollen bald mehr telefonieren dürfen

Blick in eine Zelle der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Anrufe waren in Gefängnissen bislang nur in Ausnahmefällen erlaubt. In der Corona-Pandemie hat sich die Praxis jedoch etabliert - mit positiven Effekten.

Die Häftlinge in den 36 bayerischen Gefängnissen sollen künftig länger und öfter mit ihren Familien telefonieren können als bisher. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der vom Kabinett beschlossen wurde und nun dem Landtag zur Beratung vorliegt, wie Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Dienstag mitteilte.

Bisher war Telefonieren für Häftlinge nur in Ausnahmefällen erlaubt. Während der Corona-Pandemie seien die Regelungen aber gelockert worden. Auch Videotelefonie mit Familienangehörigen sei in mehreren Haftanstalten möglich geworden. Die Erfahrungen seien überwiegend positiv. Deshalb sollen die Möglichkeiten nun dauerhaft etabliert werden.

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"Neben dem Schutz der Allgemeinheit ist die Resozialisierung der Gefangenen oberstes Ziel im bayerischen Justizvollzug", sagte Eisenreich. "Telefonate können helfen, soziale Bindungen aufrechtzuerhalten und damit Rückfälle zu verhindern." Mit der Ausweitung des Telefonierens soll Gefangenen der Weg zurück in ein geordnetes Leben erleichtert werden. Gleichzeitig müsse aber auch verhindert werden, dass Gefangene am Telefon ihren Ausbruch organisierten oder weitere Straftaten planten. "Bei der Ermessensentscheidung sind daher auch Aspekte der Sicherheit und Ordnung, aber auch der Opferschutz zu berücksichtigen", erklärte der Minister.

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