Fall Schottdorf:Kurioses aus der bayerischen Justiz

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Im Untersuchungsausschuss Labor wird der Fall es Laborarztes Bernd Schottdorf untersucht. (Foto: dpa)

Vor dem Untersuchungsausschuss sagt ein wichtiger Ermittler im Betrugsfall um den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf aus. Es geht auch um Fragen der Einflussnahme.

Von Stefan Mayr, München

Der Untersuchungsausschuss Labor des bayerischen Landtags hat am Montag einen Schlüsselzeugen vernommen. Andreas Harz ermittelte von 2006 bis 2009 für die Staatsanwaltschaft München I gegen den Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf, den Augsburger Staatsanwalt Uwe H. und Tausende Ärzte. Der 51-Jährige betonte vor den Abgeordneten zwar, auf seine Ermittlungen habe es keine "erkennbaren Einflussnahmen" durch die Politik gegeben. Sehr wohl aber berichtete er von einigen kuriosen Vorfällen innerhalb der bayerischen Justiz.

Beeinflusste Gauweiler das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft?

Harz erzählte von einer Brief-Korrespondenz und auch einem Gespräch des CSU-Bundestags-Abgeordneten Peter Gauweiler mit der Generalstaatsanwaltschaft. Dabei habe Gauweiler - der als Rechtsanwalt als Verteidiger des Laborarztes Schottdorf tätig war - mit Schadenersatz-Ansprüchen gedroht.

Diese Drohung habe laut Harz "erheblichen Wirbel" ausgelöst - und seiner Meinung nach das weitere Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft beeinflusst. Gauweiler habe auch behauptet, dass Harz' Ermittlungsarbeit "ganz schlecht" sei. Diese Gauweiler-Auftritte erachtet Harz allerdings als zulässig: "Ich habe das unter normales Verteidiger-Handeln gebucht."

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Harz spielte in den Betrugs-Ermittlungen eine zentrale Rolle: Als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I koordinierte er das Vorgehen der Sonderkommission Labor des Landeskriminalamts. Harz musste über den Fortgang der Ermittlungen ständig an die Generalstaatsanwaltschaft berichten. Je länger das Verfahren andauerte, desto schlechter wurde das Verhältnis zwischen Harz und Generalstaatsanwaltschaft.

Die meisten Verdächtigen kamen straflos davon

"Ich hatte den Eindruck, dass eine weitere Bearbeitung durch mich nicht mehr erwünscht ist", berichtete Harz. Er sprach von einem "Vertrauensverlust", dieser habe seiner Meinung nach auch dazu geführt, dass die Verfahren zur Staatsanwaltschaft nach Augsburg abgegeben wurden.

Dort wurden dann die meisten Verfahren eingestellt, ohne ein Pilotverfahren gegen einen Arzt abzuwarten, obwohl dieses ausdrücklich als Muster für das Vorgehen gegen die übrigen Mediziner gedacht war.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob die Generalstaatsanwaltschaft oder das Justizministerium die Ermittlungen behinderten. Das Pilotverfahren endete zwar mit einer Gefängnisstrafe für den betrügerischen Arzt, doch die meisten anderen Verdächtigen kamen straflos davon.

© SZ vom 29.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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