Verwaltungsgericht:AfD-Stadträte klagen erfolgreich gegen Stadt Bayreuth

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Der Stadtrat hatte die AfD bei der Besetzung seiner Ausschüsse übergangen. Nun muss das Verfahren teilweise wiederholt werden.

Von Johann Osel, Bayreuth/München

Weil die Stadträte der AfD in keinem Ausschuss des Stadtrats in Bayreuth vertreten waren, haben sie gegen die Stadt geklagt - mit Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Bayreuth am Donnerstag mitteilte. Die Stadt muss demnach ihre Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse teilweise wiederholen. Es deute, so der Beschluss, viel auf eine "willkürliche Benachteiligung" hin.

Betroffen ist die Besetzung von Ausschüssen mit mindestens elf Mitgliedern. Der Stadtrat hatte zu Beginn der Amtszeitperiode beschlossen, die Sitze je nach Größe des Gremiums unterschiedlich zu vergeben. Die größeren Ausschüsse - also mit mindestens elf Mitgliedern - werden nach dem sogenannten d'Hondt-Verfahren besetzt, kleinere hingegen nach dem Verfahren von Sainte-Laguë/Schepers. In der Folge bedeutete dies, dass keiner der beiden AfD-Stadträte in Bayreuth Mitglied eines Ausschusses ist.

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"Ausreichende Gründe für die hier vorgenommene Differenzierung bestanden nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht", heißt es in der Mitteilung. Bis spätestens zum 15. Oktober müsse die Stadt nun noch einmal über die Platzvergabe in den größeren Ausschüssen entscheiden. Für Ausschüsse mit weniger als elf Mitgliedern hätte die AfD ohnehin keinen Sitz bekommen - hier ändert sich nichts, folglich wurde der Eilantrag der Stadträte in der Angelegenheit abgelehnt. Aufgrund der Organisationshoheit des Stadtrats konnte das Verwaltungsgericht nicht selbst entscheiden, nach welchem Berechnungsverfahren nun die Ausschusssitze zu vergeben seien. Mit der Anordnung hat die Kammer die Stadt daher lediglich verpflichtet, etwas zu ändern. Es könnte allerdings Beschwerde bei höherer Instanz eingelegt werden.

Auch in einigen anderen Kommunen in Bayern hatten sich Parteien zuletzt gegen die AfD sozusagen vereint und ihr den Zugang zu Gremien verwehrt, in der Regel eben über das Besetzungsverfahren. Häufig können aber die Mandatsträger der AfD auch normal ihre Aufgaben wahrnehmen und fungieren als Ausschussmitglieder, so etwa in den Stadträten in Schweinfurt oder Ingolstadt. Die Partei hatte bei der Kommunalwahl Mitte März in Stadträten kreisfreier Städte sowie Kreistagen meist zwei bis vier Sitze erreicht, war aber nicht ganz flächendeckend angetreten.

© SZ vom 28.08.2020 / ojo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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