Deutlich mehr als 200 000 Waffenbesitzer sind in Bayern registriert. Mehr als eine Million Waffen sind legal im Umlauf; dazu kommen mehr als 78 000 Waffenteile. Ein Teil dieses privaten Waffenarsenals dürfte von der neuesten Verschärfung der Waffenrichtlinie betroffen sein. Deshalb hat das Innenministerium hat Waffenbesitzer dazu aufgerufen, bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine entweder abzugeben oder nachträglich genehmigen zu lassen. Hintergrund ist eine Änderung des Gesetzes im vergangenen Jahr. Die dafür geltende Übergangsfrist und Amnestie sind am Dienstag abgelaufen. Das Gesetz fußt auf einer EU-Richtlinie von 2017, die als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im Jahr 2015 zustande kam.
Mit Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes sind unter anderem Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss zukünftig verboten. Das Gleiche gilt bei Magazinen für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss. Noch bis Mittwoch konnten Besitzer solcher Waffenteile die Magazine entweder abgeben oder nachträglich genehmigen lassen. "Kommen die Waffenbesitzer dieser Verpflichtung nicht nach, können Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren drohen", teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit.
Unter das neue Gesetz fallen auch Salutwaffen, also veränderte Langwaffen, die nach dem Umbau nur noch Kartuschenmunition beziehungsweise Platzpatronen verschießen können. Diese sind von nun an erlaubnispflichtig. "Alle Besitzer solcher Waffen, die noch keine Waffenbesitzkarte haben, können diese bei ihrer Waffenbehörde beantragen, sofern sie ein entsprechendes waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen können", so der Innenminister.
Darüber hinaus sind auch Waffenteile von der Regelung betroffen. "Damit sind beispielsweise Gehäuse und Verschlussträger von vollautomatischen Schusswaffen wie vom Sturmgewehr verbotene Gegenstände", gab das Innenministerium bekannt. Jene Bestandteile konnten bis Mittwoch straffrei abgegeben werden.
Abgegebene Waffen werden nach Angaben des Ministeriums "gesichtet, erfasst und vernichtet". Nur in Ausnahmefällen können sie aufbewahrt werden - dann zum Beispiel, wenn sie für kriminalistische oder Lehr- und Ausbildungszwecke benötigt werden. Angaben zu der Menge des zurückgebrachten Waffenzubehörs konnte das Innenministerium auf Nachfrage allerdings nicht machen. Es fehle das statistische Datenmaterial. Die bayerischen Waffenbehörden - die Landratsämter - seien noch nicht abgefragt worden.
Bereits von 2017 bis 2018 gab es eine ähnliche Amnestieregelung. Es wurden mehr als 13 000 Waffen an die Behörden zurückgegeben. Damals handelte es sich jedoch, um die straffreie Abgabe von unerlaubt im Besitz befindlichen Waffen und Munition. Die neue Waffenverschärfung umfasst hingegen den bislang legalen, künftig jedoch verbotenen oder erlaubnispflichtigen Besitz von bestimmten Waffen oder Waffenteilen.