Gericht in Regensburg:Terrorverdächtiger Ex-Soldat scheitert mit Klage vor Gericht

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Ein mutmaßlicher "Reichsbürger" und Terrorverdächtiger (Mitte) klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen Zwangsgelder, die aufgrund seiner Weigerung, seine Waffen abzugeben, verhängt wurden. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Einem mutmaßlichen "Reichsbürger" aus Niederbayern wurde 2021 die Waffenerlaubnis entzogen. Als die Polizei kam, hatte er die Kampfgeräte schon entsorgt. Daraufhin wurde Zwangsgeld verhängt. Zu Recht, sagt der Richter.

Ein mutmaßlicher "Reichsbürger" und Terrorverdächtiger aus dem Bayerischen Wald ist am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg mit einer Klage gescheitert. Dabei ging es um Zwangsgeld, das ihm das Landratsamt Freyung-Grafenau 2022 androhte, nachdem er seine Waffen nicht wie angeordnet abgegeben hatte. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Mann seine Angaben zum Verbleib der Waffen nicht ausreichend begründet habe.

Der ehemalige Bundeswehrsoldat wird der Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß zugerechnet, die nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden einen gewaltsamen Umsturz in der Bundesrepublik geplant haben soll. Vor dem Verwaltungsgericht gab er nun an, die Waffen Ende 2021 in einer Art Abschiedszeremonie zwischen Deggendorf und Hengersberg nachts in der Donau entsorgt zu haben. An den exakten Ort könne er sich nicht erinnern. Genau erinnern könne er sich aber daran, dass er reichlich Alkohol dabei gehabt und über sein Leben nachgedacht habe. Dann habe er die in Einzelteile zerlegten Waffen in einem Sack ins Wasser geworfen.

Er habe seine Waffen damals nicht der "Obrigkeit" übergeben wollen. Er habe es als demütigend empfunden, dass man ihm - der als Soldat 38 Jahre lang dem Staat gedient habe - unterstellte, er würde nicht sachgemäß mit Waffen umgehen, sagte er am Dienstag.

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Das Landratsamt Freyung-Grafenau hatte 2021 die Waffenerlaubnis des Mannes widerrufen und die Sicherstellung der Waffen angeordnet. Anlass waren nach Justizangaben eine Trunkenheitsfahrt des Mannes sowie Hinweise auf sicherheitsgefährdende, demokratiefeindliche Bestrebungen des Mannes. Da der Mann seine Waffen nicht abgab, wurde im Januar 2022 dessen Haus durchsucht. Dabei tauchten die Waffen nicht auf, und die Behörde legte Zwangsgelder fest, gegen die er nun klagte.

Der Richter fragte, warum der Kläger sich zwar an das Entsorgen der Waffen und an den Alkohol, nicht aber an den genauen Ort erinnern könne, wo doch gerade Soldaten mit Karten und Örtlichkeiten vertraut seien. Der Mann entgegnete, der genaue Ort sei ihm nicht wichtig gewesen, er habe darauf geachtet, wo er sein Auto abstellen kann. Er habe im Auto übernachten wollen, weil er vorgehabt habe, zu trinken.

Zu damals von ihm vorgebrachten Erinnerungslücken sagte er, er sei damals in einer anderen Phase gewesen, etwa in der Hoch-Zeit seiner Corona-Kritik und mit Alkoholproblemen belastet. Zudem sei er damals mit dem Thema der "satanischen, rituellen Pädophilie" in Kontakt gekommen und habe ein Projekt zur Bekämpfung dieser gestartet. Die Thematik ritueller Kulte und Pädophilie spielt etwa bei der QAnon-Bewegung eine Rolle. Der Richter unterbrach die ausschweifenden Ausführungen des Klägers mehrfach.

Auf den Hinweis des Gerichts, dass der Kläger im Januar 2022 angegeben habe, die Waffen befänden sich "bei einer dritten Person", sagte der Mann jetzt, er habe damals gedacht, es würde ihm ohnehin keiner glauben, dass er die Waffen in die Donau geworfen habe. Deswegen habe er gesagt, sie seien bei einer dritten Person. Sein Anwalt habe ihm später geraten, er solle alles so schildern, wie es war, weshalb er dann die Entsorgung im Fluss angegeben habe.

Die Bundesanwaltschaft warf dem Kläger im Dezember 2022 unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Er befindet sich deswegen in Untersuchungshaft. Die Gruppe um Prinz Reuß war im Dezember 2022 bei einer Razzia zerschlagen worden. "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von rund 23 000 Menschen aus, die dieser Szene angehören.

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