Urteil im Berufungsprozess:Erst Polizist, dann Reichsbürger - jetzt ohne Pension

Bei sogenannten Reichsbürgern beliebt: Eine Fahne mit dem Wappen des "Bundesstaates Bayern". (Foto: Matthias Balk/dpa)

Der Verwaltungsgerichtshof streicht einem ehemaligen Ausbilder der Polizei wegen dessen Zugehörigkeit zur "Reichsbürger"-Bewegung die Bezüge. Bayerns Innenminister spricht von einer "ebenso harten wie notwendigen Konsequenz".

Der Erste Polizeihauptkommissar Harald S. ist seit einer Weile im Ruhestand, doch als Polizist oder gar als Ausbilder anderer Polizisten durfte er schon länger nicht mehr arbeiten. Anfang 2016 wurde er nach einem Auftritt vor der "Reichsbürger"-Gruppe "Heimatgemeinde Chiemgau" von seinem Dienst im Ausbildungsinstitut der bayerischen Polizei im oberbayerischen Ainring suspendiert und 2019 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof seine Berufung dagegen zurückgewiesen und ihm damit die Pension aberkannt.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte diese Entscheidung am Montag. Der Verlust der Pension sei "eine ebenso harte wie notwendige Konsequenz".

Erstmals einschlägig aufgefallen war S. 2015, als er sich von einem notorischen Verschwörungsfabulierer für dessen Internet-Plattform interviewen ließ. In dem Gespräch zweifelte S. an der Legitimität der Justiz und an der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Stattdessen habe immer noch das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 Bestand.

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