Eine Erzieherin soll in Unterfranken ein kleines Mädchen zum Essen gezwungen haben, bis es erbrach. Einen Jungen soll die 31-Jährige zur Strafe brutal aus einem Hochbett gerissen haben: Vom kommenden Montag an verhandelt das Landgericht Würzburg gegen die Frau und ihre frühere Gruppenleiterin einer Kindertagesstätte.
Die Taten sollen sich laut Staatsanwaltschaft in einer Einrichtung im Landkreis Würzburg zu nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten zwischen September und Dezember 2021 ereignet haben. Von den Übergriffen sollen mindestens vier Kinder - ein Mädchen und drei Jungen - im Alter zwischen 18 Monaten und zwei Jahren betroffen gewesen sein.
Der 31-Jährigen wirft die Anklage Körperverletzung in acht Fällen, Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Sie soll die Kleinkinder bewusst gequält haben - vermutlich wegen eines Konflikts mit ihrer Gruppenleiterin, der ebenfalls angeklagten 37-Jährigen.
Diese soll während der meisten Taten untätig geblieben sein, sie soll die Kinder nach den Übergriffen lediglich getröstet haben. Laut Anklage hat die Gruppenleiterin die Taten weder den Eltern noch der Kindergartenleitung rechtzeitig gemeldet, um so künftige Übergriffe zu verhindern. Sie ist deshalb angeklagt, sich durch Unterlassen der vorsätzlichen Körperverletzung, der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben.
Erst als die Hauptangeklagte nach einer Krankheit zurück in die Kita kam und sich weiter aggressiv verhalten haben soll, soll die Gruppenleiterin die mutmaßlichen Vorfälle der Kitaleitung gemeldet haben - rund ein Jahr nach den angeklagten Übergriffen. Im Dezember 2022 wurden nach Gerichtsangaben beide Erzieherinnen von ihrer Tätigkeit im Kinderhaus entbunden.
Die 31-Jährige bestreitet die Vorwürfe den Angaben nach bislang. Ihre Kollegin habe sich dagegen bei den Ermittlungen geständig gezeigt. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hatte die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht erhoben. Die besondere Bedeutung ergibt sich demnach etwa aus dem Alter der Opfer und der Tatbegehung im Kindergartenalltag. Für den Prozess sind insgesamt elf Verhandlungstage bis Anfang Juni angesetzt.