Bayerische Grenzkontrollen:CSU verteidigt Grenzpolizei als rechtlich einwandfrei

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Die Sprecherin von Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte, die Verantwortung für grenzpolizeiliche Entscheidungen bleibe "selbstverständlich" bei der Bundespolizei. (Foto: dpa)
  • Nach einem Gutachten ist der Einsatz bayerischer Landespolizisten bei Kontrollen an der österreichischen Grenze rechtswidrig.
  • Der bayerische Innenminister Herrmann nennt die Kritik "absurd". Das Grundgesetz verbiete nicht, dass Sicherheitsbehörden bestmöglich zusammenarbeiten.
  • Auch die Sprecherin von Bundesinnenminister und CSU-Parteichef Horst Seehofer sagt, die Zusammenarbeit von Bundes- und Landespolizei sei rechtskonform.

Von Constanze von Bullion, Berlin, und Wolfgang Wittl

Die bayerische Staatsregierung widerspricht einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten, wonach der Einsatz bayerischer Landespolizisten an der Grenze zu Österreich rechtswidrig sei. Die unmittelbaren Kontrollen bayerischer Grenzpolizisten seien "verfassungs- und europarechtlich einwandfrei", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag in München. Die Kritik der Grünen sei "konstruiert", das von ihnen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten "absolut haltlos". Es stelle eine seit Jahrzehnten praktizierte erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Bund und Bayern infrage.

Nach einem Gutachten des Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger ist der Einsatz bayerischer Landespolizisten bei Kontrollen an der Grenze zu Österreich rechtswidrig. "Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes", heißt es in dem 30-seitigen Gutachten. Gemeint sind rund 500 Landespolizisten, die früher nur für Schleierfahndung zuständig waren, also für Personenkontrollen im Grenzhinterland oder Zivilfahndung. Seit Juli werden sie im Rahmen des neuen Polizeiaufgabengesetzes auch mit direkten Einsätzen an der Grenze betraut - laut Gutachten unzulässig.

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Für die Grenzsicherung, so der erste Einwand der Juristen, sei die Bundespolizei zuständig, und nur sie. Unklare staatliche Kompetenzen seien mit Artikel 20 des Grundgesetzes unvereinbar. Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich festgehalten, die Polizei des Bundes dürfe "nicht zu einer allgemeinen, mit den Landespolizeien konkurrierenden Bundespolizei ausgebaut werden". Die föderale Kompetenzverteilung stehe nicht zur Disposition von Bundes- und Landesgesetzgebern, Kompetenzverschiebungen seien selbst dann unzulässig, "wenn Bund und Länder einverstanden sind".

In einem zweiten Punkt betonen die Juristen, um den Grenzschutz von der Bundes- auf die Landespolizei zu übertragen, sei ein Bundesgesetz nötig. Ein solches existiere nicht. Auch im Rahmen eines Verwaltungsabkommens sei die Aufgabenübertragung nicht möglich. Dem Freistaat Bayern komme "keinerlei Verwaltungskompetenz für den Bereich des Grenzschutzes" zu, so die Juristen.

Bayerns Innenminister Herrmann nannte die Kritik "absurd". "Das Grundgesetz verbietet nicht, dass Sicherheitsbehörden bestmöglich zusammenarbeiten." Die Landespolizisten handelten unmittelbar im Auftrag der Bundespolizei. Die Zuständigkeiten seien "klar und eindeutig geregelt". Das habe der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt. Bayerns Landespolizeipolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer nannte es einen "Schwachpunkt", dass im Gutachten von "Mischverwaltung" die Rede sei. Laut Bundesverfassungsgericht liege eine Mischverwaltung vor, wenn Bund und Land beim jeweils anderen mitreden dürften. Das sei nicht der Fall, die Verantwortlichkeit sei klar geregelt.

Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ließ den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zurückweisen. Die Zusammenarbeit von Bundes- und Landespolizei sei rechtskonform, sagte seine Sprecherin. Es gebe "keine Übertragung grenzpolizeilicher Befugnisse" an Landespolizisten. Etwas später korrigierte sie sich. Nach Paragraf 64 des Bundespolizeigesetzes könne die bayerische Grenzpolizei "Amtshandlungen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Bundespolizei auf Anforderung oder mit der Zustimmung der Bundespolizei übernehmen". Die Verantwortung für grenzpolizeiliche Entscheidungen bleibe "selbstverständlich" bei der Bundespolizei.

© SZ vom 23.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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