Untreue:Ist Bambergs OB nun vorbestraft oder nicht?

Lesezeit: 1 min

Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) feiert ganz entspannt auf der 72. Bamberger Sandkerwa. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

Am Fall des SPD-Politikers Andreas Starke zerbrechen sich selbst Spitzenjuristen den Kopf. Erhält der Rathauschef nach zwei Strafbefehlen einen Eintrag ins Führungszeugnis? Eine höchst knifflige Frage.

Von Olaf Przybilla, Bamberg

Dass jemand Jurist sei und auch sonst von mäßigem Verstand, wird gerne mal zitiert. Wer sich aber gelegentlich mit verbeamteten Spitzenjuristen des Freistaats konfrontiert sieht, gewöhnt sich solches Gefasel ganz rasch ab. Mäßig? Ist nur das besagte Aperçu.

Befasst freilich mit dem kniffligen Fall des Bamberger Oberbürgermeisters Andreas Starke und der Frage, ob jener im landläufigen Sinne nun als "vorbestraft" gilt, hörte man jüngst gleich zwei solcher Spitzenjuristen die Waffen strecken. Öha! Spontan nicht zu beantworten.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Es ist - aufs Vertretbare verkürzt - so: Bekommt jemand eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen aufgebrummt, so bleibt das Führungszeugnis blank. Man gilt dann also, wie man so sagt, als nicht "vorbestraft"; ab der zweiten solchen Geldstrafe dann allerdings schon - auch wenn beide Strafen jeweils unter 90 Tagessätzen bleiben.

Im Fall Starke ist das exakt so. Dem OB wurde 2021 ein Strafbefehl über 60 Tagessätze auferlegt, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses; wegen Untreue nun kürzlich noch einer über 80 Tagessätze. Was grundsätzlich bedeuten würde: vorbestraft. Irgendwie ungut für einen OB.

Nun gibt's da aber eine Besonderheit für Feinschmecker. Die OB-Schuldsprüche wären nämlich "gesamtstrafenfähig" gewesen. Soll heißen: Letztlich hätten mit einem Urteil beide Straftaten abgegolten werden können. Und hätte ein Richter für so eine Gesamtstrafe nicht mehr als 90 Tagessätze angesetzt, so könnte der OB weiter stolz aufs saubere Führungszeugnis sein. Blöd nur: In seinem Fall ist eine nachträgliche Gesamtstrafe nicht möglich - weil Starke die erste Strafe bereits bezahlt hat.

Und als wäre das alles nicht schon verwickelt genug: Wegen "unbilliger Härte" (denn dass er artig gezahlt hat, ist dem OB ja schwerlich als Malus anzukreiden) könnte Starke einen Antrag stellen, keinen Eintrag in sein Führungszeugnis aufgebrummt zu bekommen.

Nun könnte man erwarten, dass eine Stadt Kopf steht. Ja haben wir jetzt einen vorbestraften OB - wie garstig das schon klingt - oder nicht? Ist aber nicht so. Bamberg ruht in sich. Eben noch war Sandkerwa, da wollte eh keiner über Hässliches reden. Und nach anderthalb Jahren "Rathausaffäre" sind anscheinend ohnehin alle komplett erschöpft. Unser OB vorbestraft? Uns doch worscht.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusSerie: "Zukunft bauen"
:"Mir war übel, ich war wütend"

Früher empfand Peter Haimerl "körperliche Schmerzen", wenn er durch die Siedlungen im Bayerwald fuhr. Heute kämpft der Architekt um die Rettung alter Bauernhäuser in seiner Heimat. Ein Gespräch über hässliche Dörfer, die Würde von Häusern und Holzsplitter in den Füßen.

Interview von Olaf Przybilla

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: