Tod in der Badewanne:Wassertemperatur könnte Wende im Genditzki-Prozess bringen

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Manfred Genditzki (Mitte) steht vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall in einem Saal des Landgerichts München I zwischen seinen Rechtsanwälten Regina Rick (links) und Klaus Wittmann. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod einer alten Dame geht es um den Todeszeitpunkt. Der könnte später gewesen sein als bislang angenommen. Warum das den früheren Hausmeister entlastet.

Von Hans Holzhaider

Am 17. Januar 2012 verurteilte das Landgericht München II den Hausmeister Manfred Genditzki zu lebenslanger Haft, weil er die 78-jährige Lieselotte Kortüm in der Badewanne in ihrer Wohnung in Rottach-Egern ertränkt habe. Die Tat sei am 28. Oktober 2008 zwischen 14.57 und 15.09 Uhr begangen worden, stellte die Vorsitzende Richterin Petra Beckers damals in der Urteilsbegründung fest. Die Leiche wurde um 18.30 Uhr aufgefunden.

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Dreizehn Jahre lang saß Manfred Genditzki im Gefängnis für eine Tat, die er von Anfang an bestritten hatte. Dann kam der Anruf, dass er ab sofort ein freier Mann ist. Über eine frustrierend lange Suche nach der Wahrheit.

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