Prozess in Augsburg:Wohnung nur "an Deutsche" - Vermieter zu Entschädigung verurteilt

Prozess in Augsburg: Hamado Dipama hat bereits Clubbetreiber wegen Rassismus verklagt, nun einen Wohnungsvermieter.

Hamado Dipama hat bereits Clubbetreiber wegen Rassismus verklagt, nun einen Wohnungsvermieter.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Der Mann aus Augsburg hatte in einem Inserat angegeben, dass er nur "an Deutsche" vermieten wolle.
  • Bei einem Anruf soll der aus Burkina Faso stammende Interessent entsprechend mit der Frage, ob er Ausländer sei, abgeblockt worden sein.
  • Deswegen klagte der Mietinteressent und bekommt nun 1000 Euro Entschädigung.

Aus dem Gericht von Florian Fuchs

Als er das Gerichtsgebäude verließ, lief ihm noch ein Fernsehteam hinterher. Ob er denn ein Rassist sei, wollte der Mann mit dem Mikrofon wissen. Der 81-Jährige winkte nur ab. Gerade hatte ihn das Augsburger Amtsgericht verurteilt, weil er keine Ausländer in einer seiner Wohnungen haben wollte, die er in der Stadt vermietet. Der Mann muss nun 1000 Euro an den Kläger zahlen, der aus Burkina Faso stammt. Er habe, stellte das Gericht fest, den Kläger "aufgrund Rasse oder ethnischer Herkunft" benachteiligt. "Das ist nicht hinnehmbar", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Laut Anwalt des Klägers ist es das erste Urteil bayernweit, das einen Vermieter in einem solchen Fall schuldig spricht.

Zwei Verhandlungstage hatte es in den vergangenen Wochen gegeben, der Auftritt des 81-Jährigen war teils bizarr. Zunächst ließ er sich von seinem Sohn vertreten, juristisch erkennbar ein Laie. Dann schwadronierte er etwas von "Morden an Weißen" in dem Heimatland des Klägers und dschihadistischen Kämpfern. Zu Beginn des ersten Verhandlungstags wollte er erst einmal den Pass des Klägers sehen und den Aufenthaltsstatus abfragen. Der Richter musste nicht nur einmal einschreiten.

Der Kläger, Hamado Dipama, arbeitet als Referent für Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit bei einer Organisation, die ihren Hauptsitz in Augsburg hat. Momentan wohnt er in München, auch seine Lebensgefährtin sei in Augsburg, sagt er vor Gericht. Er erwäge deshalb, nach Schwaben zu ziehen. "1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche", lautete auszugsweise das Inserat, das er in der Zeitung entdeckt hatte. "An Deutsche", das habe er im ersten Moment übersehen, sagte Dipama vor Gericht - er rief bei dem Vermieter an.

Weit kam er nicht, der 81-Jährige legte gleich wieder auf, als er wegen des ausländischen Namens nach der Herkunft des potenziellen Mieters gefragt hatte. Mehrere Kollegen Dipamas riefen testweise auch noch an, immer wollte der Vermieter wissen, ob die Interessenten Ausländer seien oder mit Ausländern zu tun haben. Für den Kläger bedeutete dies einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, der Richter gab ihm nun recht.

Der 81-Jährige argumentierte vor Gericht, dass er vor Kurzem einen türkischen Drogendealer in seinem Haus gehabt habe. Er wolle den sozialen Frieden in seinem Haus wahren, in dem er mehr als ein Dutzend Wohnungen vermietet. Es sei nicht ersichtlich, beschied nun das Gericht, wie eine Vermietung nur an Deutsche den sozialen Frieden in einem Wohnhaus sichern könne. "Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", belehrte ihn der Richter. Das Inserat sei ein bewusster, offener Ausschluss von Ausländern und damit eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Klägers. Der Beklagte habe dies auch in Zukunft unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro zu unterlassen.

"Wir hoffen auf eine Signalwirkung dieses Urteils auch für andere Fälle", sagte Dipamas Anwalt Ugur Kör nach dem Urteil am Dienstag. Nicht alle Gespräche mit Vermietern seien so gut dokumentiert und deshalb so eindeutig belegbar wie in diesem Fall. Diskriminierung bei der Wohnungs- und auch bei der Arbeitssuche sei alltäglich, sagte auch Dipama, bloß oft nicht so offen und deshalb schwer nachzuweisen. Frédéric Zucco vom Integrationsbeirat der Stadt Augsburg, der den Prozess beobachtete, sprach deshalb von einer "Wende im Kampf gegen Diskriminierung". Als der Vermieter nach seiner Herkunft gefragt habe, sei er zunächst sprachlos gewesen, sagte Kläger Dipama. Das Urteil gebe ihm nun wieder ein gewisses Gerechtigkeitsgefühl.

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