EuGH zu Reiserecht:Flugverspätungen enden erst mit Öffnung der Türen

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Ob die Flugzeugtüren schon geöffnet sind, spielt künftig bei Verspätungen eine entscheidende Rolle. (Foto: iStockphoto/Thaddeus Robertson)

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Eine Verspätung endet demnach nicht mit dem Aufsetzen der Maschine auf der Landebahn. Reisende kommen dadurch künftig leichter an eine Entschädigung.

  • Der Europäische Gerichtshof stärkt mit einer Entscheidung zur Definition von Flugverspätungen die Rechte der Reisenden.
  • Für die Berechnung von Verspätungen ist die Öffnung der Türen eines Flugzeugs, nicht die Landung, maßgeblich.

Entscheidung zugunsten von Fluggästen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Recht von Passagieren auf Entschädigung bei Flugverspätungen gestärkt. Ausschlaggebend für das Ausmaß einer Verspätung sei, wann nach der Landung mindestens eine Tür der Maschine geöffnet worden sei, urteilten die Luxemburger Richter (Az: C-452/13).

Welche Frage war zu klären?

Bei der Auseinandersetzung vor dem EuGH ging es darum, welcher Zeitpunkt maßgeblich für die Berechnung einer Verspätung ist: das Aufsetzen auf der Landebahn, das Erreichen der endgültigen Parkposition mit Setzen der Parkbremse oder das Öffnen der Flugzeugtür.

Im konkreten Fall lag ein Konflikt zwischen der Lufthansa-Tochtergesellschaft Germanwings und einem Fluggast vor. Dieser hatte eine Entschädigung eingefordert, weil seine Verbindung von Salzburg zum Airport Köln/Bonn mehr als drei Stunden zu spät gewesen sei. Germanwings hatte dagegen argumentiert, dass die Maschine auf der Landebahn nur zwei Stunden und 58 Minuten später als geplant aufgesetzt habe.

Diese Rechte haben Fluggäste momentan

Flugpassagiere können derzeit bei Verspätungen ab drei Stunden eine Ausgleichszahlung von ihrer Fluggesellschaft verlangen. Laut einer Entscheidung des EuGH von 2009 stehen dem Verbraucher bei einer Verspätung ab drei Stunden die gleichen Ausgleichszahlungen wie bei der Annullierung eines Fluges zu. Das sind je nach Länge der Flugstrecke 250 Euro (bis 1500 km), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (ab 3500 km).

Urteil zu Passagierrechten
:Airlines müssen bei verspäteter Ankunft zahlen

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Fluggästen. Wer mehr als drei Stunden verspätet sein Reiseziel erreicht, hat Anspruch auf Entschädigung. Die Airlines müssen bis zu 600 Euro zahlen.

Von Andreas Jalsovec

Drei-Stunden-Regelung bleibt strittig

Die Fluggesellschaften haben die bisherige Regelung wiederholt als übermäßige Belastung kritisiert, nicht zuletzt im Wettbewerb mit außereuropäischen Airlines. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll es künftig erst ab einer Verspätung von fünf Stunden eine Entschädigung geben. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat jedoch Ende August betont, Deutschland wolle die Rechte der Fluggäste auf dem derzeitigen Niveau halten. Eine Entscheidung im Ministerrat, in dem die europäischen Regierungen vertreten sind, steht noch aus; im Anschluss muss das Ergebnis zunächst dem Europaparlament vorgelegt werden.

Linktipp:

  • Die aktuell gültige EU-Verordnung zu Fluggastrechten im Wortlaut findet sich hier.
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