Gesetzentwurf:Bundestag verbietet Sterbehilfevereine

  • Der Bundestag hat entschieden, wie Todkranken ihr Sterbewunsch künftig in Deutschland erfüllt werden darf.
  • Zur Abstimmung standen vier Gesetzentwürfe - welche, lesen Sie hier.
  • Der aussichtsreichste sah ein Verbot des "auf Wiederholung angelegten, organisierten" Handelns bei der Sterbehilfe vor, und damit ein Verbot von Sterbehilfevereinen.
  • Diesen Entwurf nahm der Bundestag überraschend schon im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit an.

Von Thorsten Denkler, Berlin

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