Sterbehilfe:Bundestag entscheidet über Leben und Tod

Engelsfigur auf einem Friedhof

Der Natur ihren Lauf lassen oder einem Sterbenden auf seinem Weg in den Tod helfen? Der Bundestag muss eine schwere Entscheidung treffen.

(Foto: dpa)
  • Der Bundestag muss entscheiden, ob und wie einem todkranken Menschen sein Sterbewunsch erfüllt werden darf.
  • Den Parlamentariern liegen vier Gesetzentwürfe vor. Ob einer von ihnen tatsächlich eine Mehrheit bekommt, ist offen.

Von Berit Uhlmann

Für Bundestagspräsident Norbert Lammert ist es das "vielleicht anspruchsvollste Gesetzgebungsprojekt dieser Legislaturperiode". Der Bundestag muss entscheiden, ob und wie einem todkranken Menschen sein Sterbewunsch erfüllt werden darf. Es geht um Fragen von Tod und Leben, von Würde und Selbstbestimmung - und um große Unsicherheiten von Ärzten, Patienten und weiten Teilen der Öffentlichkeit. Obwohl seit mindestens einem Jahr über die Neuregelungen debattiert wird, sind noch immer fast 90 Prozent der Deutschen der Ansicht, Ärzten sei es hierzulande verboten, Kranken ein tödliches Medikament bereitzustellen.

Dabei ist es Medizinern heute durchaus erlaubt, einem unheilbar Kranken bei der Selbsttötung zu helfen. Sie dürfen dem Patienten ein tödliches Mittel besorgen, die Einnahme des Medikamentes dulden und müssen nicht eingreifen, um den Patienten zu retten. Voraussetzung ist, dass der Sterbewillige geistig klar und psychisch gesund ist und ihm seine Alternativen bekannt sind. "Die aktuelle Rechtslage ist klar", sagt der Medizinrechtsanwalt Wolfgang Putz. Warum kommt dann also der Bundestag zu dieser schweren Entscheidung zusammen?

Zwei Entwicklungen haben die erneute Debatte befeuert. Zum einen drängen Vereine auf den Markt, für die Suizidbeihilfe ein Geschäftsmodell ist. Einige von ihnen hätten "sich selbst in ein schiefes Licht manövriert, indem sie sogar psychisch Kranken den Suizid ermöglichen, die Suizidhilfe an hohe Geldforderungen koppeln oder mitunter Menschen zum Suizid drängen", sagt der Medizinethiker Ralf Jox. Zum anderen gibt es große Unsicherheiten unter Ärzten. Mediziner sind auch ihrem Standesrecht verpflichtet, haben sich jedoch nicht auf bundesweit einheitliche Regelungen einigen können. Es gelten derzeit verschiedene standesrechtliche Vorgaben in verschiedenen Regionen Deutschlands.

Was bedeutet Sterbehilfe?

Die Bezeichnung Sterbehilfe wird gewöhnlich als Oberbegriff gebraucht und umfasst alle Möglichkeiten, wie ein Sterbewunsch erfüllt werden kann. Dazu gehört im einfacheren Fall, dass ein Arzt auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet. Er legt beispielsweise einem Patienten, der nicht selbst essen kann, keine Magensonde - auch wenn dies den Tod zur Folge hat. Der Arzt handelt in diesem Fall legal, er ist sogar zu diesem Verzicht verpflichtet, sofern der Patient es unmissverständlich wünscht und beispielsweise in einer Patientenverfügung niedergelegt hat. Daran wird sich nichts ändern. Am anderen Ende der Möglichkeiten steht das aktive Eingreifen des Arztes. In diesem Fall würde der Mediziner beispielsweise dem Kranken eine Giftspritze setzen. Nach deutschem Recht handelt es sich dabei - anders als beispielsweise in den Niederlanden - um Tötung auf Verlangen und somit um eine Straftat. Auch dies wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern. Eine Zulassung der Tötung auf Verlangen steht gar nicht zur Debatte. Die derzeitige Diskussion dreht sich um einen Mittelweg zwischen den beiden Polen: den ärztlich assistierten Suizid. Dabei hilft der Arzt dem Patienten, aus dem Leben zu scheiden, aber der Kranke tut den letzten Schritt.

Nun liegen den Parlamentariern vier Gesetzentwürfe vor. Ob einer von ihnen tatsächlich eine Mehrheit bekommt, ist offen. Die Vorschläge lauten:

  • Wiederholte Sterbehilfe verbieten: Der von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) eingebrachte Entwurf galt bislang als der aussichtsreichste. Die Abgeordneten wollen die geltenden Regelungen - also Straffreiheit bei Beihilfe zum Suizid - nicht ändern. Sie wenden sich jedoch gegen die "geschäftsmäßige Sterbehilfe". Damit meinen sie ein "auf Wiederholung angelegtes, organisiertes Handeln". Das bedeutet, dass Sterbehilfe allen Vereinen oder Personen verboten wäre, die nicht nur in einem Einzelfall Sterbehilfe leisten - unabhängig davon, ob sie damit Geld verdienen oder nicht. Kritiker wenden ein, dass davon auch Ärzte betroffen sein könnten, die im Berufsleben häufig mit Todkranken zu tun haben. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben bereits Zweifel geäußert, ob der Entwurf überhaupt verfassungskonform ist. Zu unscharf sei definiert, wo die Grenze zwischen Einzelfall und wiederholter, geschäftsmäßiger Sterbehilfe verläuft.
  • Auf Profit ausgerichtete Sterbehilfe verbieten: Der Gesetzentwurf von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) ist im Prinzip eine gemäßigtere Version des ersten Entwurfs. Demnach soll die Beihilfe zur Selbsttötung lediglich dann bestraft werden, wenn sie "aus Gründen des eigenen Profits" angeboten wird. Sterbehilfevereine und Ärzte, die am Sterbewunsch kein Geld verdienen, würden demnach legal handeln.
  • Rechtssicherheit für Ärzte: In einem weiteren Entwurf geht es nicht um Verbote, sondern darum, die Rolle der Ärzte zu stärken und ihnen die Suizidbeihilfe ausdrücklich zu gestatten. Die Angebote der kommerziell arbeitenden Vereine sollen damit obsolet werden. Der Vorschlag wurde von den Abgeordneten Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (beide SPD) eingebracht.
  • Jegliche Beihilfe zur Selbsttötung verbieten: Dem restriktivsten Vorschlag zufolge soll die Hilfe zur Selbsttötung komplett verboten und mit Haftstrafen belegt werden. Eine Gruppe von Abgeordneten um Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) fordert einen neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch, der "Anstiftung und Beihilfe zur Selbsttötung" verbietet. Diese Regelung würde das bisherige Recht verschärfen. Der Vorschlag gilt allerdings als wenig aussichtsreich.

Der Ausgang der Entscheidung ist offen. Womöglich kommt es zu gar keinem Entschluss. Einiges deutete in Laufe dieser Woche darauf hin, dass sich ein Bündnis gegen den aussichtsreichsten Entwurf von Brand und Giese formiert. Sammeln diese Parlamentarier ausreichend Stimmen ein, könnten sie die notwendige Mehrheit für den bisherigen Favoriten verhindern. In dem Fall bliebe es bei der gegenwärtigen Regelung, wonach der ärztlich assistierte Suizid grundsätzlich straffrei ist. Die Unsicherheit unter Ärzten und Patienten wäre dann noch genauso groß wie vorher.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: