Bestattungen:Tote dürfen in Olching nur zwei Jahre ruhen

Lesezeit: 2 min

Asche zu Asche: Wie lange eine Urne auf dem Friedhof bleibt, regeln meist die Kommunen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss sich nun aber trotzdem mit einer kommunalen Friedhofssatzung befassen. (Foto: Stephan Rumpf)
  • In der Kleinstadt gilt eine Ruhefrist für Urnen von nur zwei Jahren - dann darf das Grab wieder geöffnet werden
  • Eine Frau in Olching hat nun wegen der kurzen Ruhefrist ein Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angestrengt
  • Die kürzeste Ruhefrist für Urnen in anderen Kommunen und München selbst liegt bei zehn Jahren

"Ruhe in Frieden", steht auf den Grabsteinen. Aber wie lange muss ein Toter in seinem Grab in Ruhe gelassen werden? Auf ewig sicher nicht, zumindest nicht, wenn es nach den Vorschriften des Bayerischen Bestattungsgesetzes und der kommunalen Friedhofsverordnungen geht. Die nämlich gießen das Ruheproblem erbarmungslos in Paragrafen und Fristen - und eine solche aus Olching beschäftigt nun die obersten Verwaltungsrichter des Landes.

Denn in der Kleinstadt westlich von München gilt eine vergleichsweise kurze Ruhefrist für Urnen von nur zwei Jahren. In den meisten anderen bayerischen Städten und Gemeinden liegt sie bei mindestens zehn Jahren, in München teils sogar bei drei Jahrzehnten. Und das will eine Olchingerin nicht akzeptieren.

Trauerkultur
:Streut meine Asche in den Wasserfall

Manche haben genaue Vorstellungen von ihrer eigenen Bestattung. Doch müssen die Hinterbliebenen diese Wünsche erfüllen?

Von Violetta Simon

Die Frau hat nun ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angestrengt. Das heißt: Die Richter sollen prüfen, ob die städtische Friedhofssatzung in Olching überhaupt mit Recht und Gesetz vereinbar ist. Die Olchingerin hält die Frist von zwei Jahren laut Gericht für zu kurz und sieht darin einen "Verstoß gegen die postmortale Menschenwürde". Menschliche Asche habe "den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung", die sehr kurze Ruhefrist verstoße gegen das strafrechtliche Verbot der Störung der Totenruhe.

Tatsächlich sind die Ruhefristen für Aschen in anderen Kommunen um ein Vielfaches länger. Die kürzeste Ruhefrist liegt bei zehn Jahren - so auch in den großen Friedhöfen Münchens. In den meisten Stadtteilfriedhöfen beträgt sie 15 Jahre, in Lochhausen und Oberföhring 20 Jahre, in Englschalking sogar 30 Jahre. In dieser Zeit also darf ein Grab nicht neu belegt werden. Eine einheitliche Regelung gibt es in Bayern nicht. Im Bestattungsgesetz, Artikel 10, heißt es, die Friedhofsträger (also meist die Kommunen) bestimmten die Ruhezeiten für Leichen und für Aschereste Verstorbener.

In der Olchinger Stadtverwaltung kann man die Aufregung um die Friedhofssatzung nicht verstehen. Man habe im Jahr 2013 die Ruhefrist für Erdbestattungen - also Leichen in Särgen - von sieben Jahren auf dann zwölf Jahre verlängern müssen, da die alte Ruhefrist "in einigen Fällen" für eine "hinreichende Verwesung" nicht ausgereicht habe. Die Verwaltung hatte die selbe Ruhefrist für Urnenbestattungen vorgeschlagen, ein Stadtratsmitglied habe jedoch eine Verkürzung der Asche-Ruhefrist auf nur ein Jahr beantragt. 2016 wurde diese Frist bei einer weiteren Satzungs-Neufassung dann auf zwei Jahre erhöht.

Vor dem Verwaltungsgerichtshof wird der Fall am 31. Januar verhandelt. Im Rathaus von Olching sieht man dem Normenkontrollverfahren offenbar gelassen entgegen. Die Antragstellerin beziehe sich in ihrer Klageschrift auf eine Rechtsprechung von 1925, bei der "die Aktualität heutzutage durchaus fraglich" sei. Die Bestattungskultur und die Frage der Würde der Toten sei einem "stetigen und starken Wandel unterworfen", teilte die Verwaltung mit. So werde darüber diskutiert, ob man Urnen wie in anderen Ländern mit nach Hause nehmen dürfen soll. Es sei zudem nicht zu erwarten, dass Urnengräber häufig nach zwei Jahren geöffnet werden - die Mindestruhefrist werde in Olching bisher deutlich überschritten.

© SZ vom 19.01.2018 / SZ, epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Beerdigungen
:Zwei Drittel der Bestattungen in München sind Feuerbestattungen

Für den Trend zur Urne macht der Leiter der Städtischen Bestattungen in München vor allem viel Bequemlichkeit verantwortlich.

Von Thomas Kronewiter

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: