Neuerungen zum Jahreswechsel Das ändert sich 2013

Auf die Bundesbürger kommen zum Jahreswechsel zahlreiche gesetzliche und steuerliche Änderungen zu.

(Foto: dpa)

Die Praxisgebühr fällt ab sofort weg, die Rentenversicherungsbeiträge sinken, die Pflegeversicherung wird teurer. Im neuen Jahr treten zahlreiche Neuerungen in Kraft. Ein Überblick über die wichtigsten Veränderungen.

Die Bürger erwarten im neuen Jahr zahlreiche Gesetzesänderungen: Die Rentenversicherungsbeiträge sinken, der Hartz IV-Satz steigt, beim Arzt entfallen die zehn Euro Praxisgebühr, dafür werden für jeden Standardbrief drei Cent mehr Porto fällig. Ein Überblick.

Rundfunkgebühr: Sie wird komplett nach dem Prinzip "Eine Wohnung, ein Beitrag" umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkabgabe von - wie bisher - 17,98 Euro im Monat wird also gleichermaßen fällig für Singles, Großfamilien oder eine WG. Hintergrund der Umstellung ist, dass öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Sender via Smartphone und Laptop inzwischen überall empfangbar sind, immer mehr Bürger ihre Radio- und Fernsehgeräte zu Hause abmeldeten, was die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr schmelzen ließ. Die Abgabe soll dies nun stoppen.

Langzeitarbeitslose: Die etwa sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Beim Start von Hartz IV im Jahr 2005 waren es 345 Euro. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.

Rente I: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn - wie jetzt zum Jahresende - die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.

Rente II: Auf dem Weg zur Rente mit 67 erreicht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die zweite Stufe: Neu-Rentner des Geburtsjahrgangs 1948 müssen 2013 für eine abschlagfreie Rente zwei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 ist dann der Prozess beendet, die Rente mit 67 erreicht.

Praxisgebühr: Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

Betreuungsgeld: Eltern, die ihre Kinder nicht in einer öffentlichen Einrichtung betreuen lassen, erhalten zwar nicht direkt ab dem 1. Januar, aber ab August das sogenannte Betreuungsgeld - die umstrittene Leistung beläuft sich auf zunächst 100 Euro für ein- und zweijährige Kinder.

Steuersenkung: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2013 um 126 auf dann 8130 Euro im Jahr. Das ist etwas mehr, als nach dem neuen Existenzminimumbericht verfassungsrechtlich nötig wäre (8124 Euro im Jahr). Dies bringt dem Steuerzahler im Monat höchstens zwei Euro zusätzlich.