Ein "Jahr der Pflege" hatte der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler im Dezember 2010 den Deutschen versprochen und damit hohe Erwartungen für eine Reform der Pflegeversicherung geweckt. Fast zwei Jahre später hat nun der Bundesrat an diesem Freitag einer von seinem Nachfolger Daniel Bahr vorgelegten Reform zugestimmt. Das Gesetz erhöht die Beiträge der Pflegeversicherung, sieht neue Hilfen für Demenzkranke vor und führt erstmals eine Förderung für eine Pflegezusatzversicherung ein. Bei Verbänden und Opposition fällt es trotzdem durch. Es sei "viel Wind um nichts", urteilt etwa der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Keines der Grundprobleme der Pflege sei gelöst.
Wird die Pflegeversicherung teurer?
Ja, für gesetzlich Versicherte steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2012 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Diese Erhöhung bringt den Pflegekassen Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Für Privatversicherte ändert sich nichts. Die privaten Pflegeversicherungen konnten dank einer größeren Zahl junger Versicherter ihre Beiträge Anfang des Jahres sogar je nach Alter der Versicherten um zwei bis zehn Prozent senken.
Was ist der Pflege-Bahr?
Die jetzt gezahlten Beiträge kommen im Umlageverfahren den jetzt Pflegebedürften zugute. Da aber die Zahl der Alten wächst, wird es für künftige Generationen möglicherweise nicht mehr die gleichen Leistungen geben. Darum will die Regierung die Bürger bewegen, privat für den Fall vorzusorgen, dass sie selbst einmal auf Pflege angewiesen sind. Der Abschluss privater Pflege-Zusatzversicherungen wird steuerlich gefördert. Zahlt ein Versicherter dafür mindestens zehn Euro monatlich, bekommt er fünf Euro dazu. Experten kritisieren allerdings, dass der Zuschuss zu niedrig ist, um viele Menschen zum Abschluss einer Police zu bewegen.
Was tun, wenn man nicht ins Heim will?
Die wenigsten Menschen wollen im Alter in ein Heim ziehen. Und immer mehr Experten sagen, dass es auch ohne Heime ginge. Schon heute bieten einige Betreiber Pflege-WGs in Wohnvierteln an. Menschen, die dort einziehen, wohnen wie in einer normalen WG, gleichzeitig kümmert sich aber ein Pflegedienst um sie, wenn nötig rund um die Uhr. Mit der Förderung von Pflege-WGs will die Regierung solche Wohnformen unterstützen. Pflegebedürftige in Wohngruppen können deshalb 200 Euro erhalten. Außerdem wird die Gründung von neuen Wohngruppen zeitlich befristet mit bis zu 10 000 Euro bezuschusst.
Was ändert sich für Demenzkranke?
Das Gesetz verbessert die Situation altersverwirrter Menschen, die zu Hause betreut werden. Sie bekommen von den Pflegekassen künftig mehr Geld und Unterstützung. Wer körperlich noch fit ist, aber trotzdem so vergesslich, dass er Hilfe braucht (Pflegestufe 0), kann künftig entweder ein Pflegegeld von monatlich 120 Euro beantragen. Oder aber er darf für bis zu 225 Euro einige Stunden im Monat die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Verbesserungen gibt es auch für Demenzkranke, die den Pflegestufen I und II zugeordnet sind. In Stufe I erhalten sie künftig entweder 305 Euro Pflegegeld (70 Euro mehr als bisher) oder sie dürfen bis zu 665 Euro für Hilfsdienste ausgeben (statt bisher 450). In Pflegestufe II steigt der das Pflegegeld um 85 auf 525 Euro. Pflegedienste, die die Kranken zu Hause betreuen, dürfen bis zu 1250 Euro im Monat mit der Kasse abrechnen (statt bisher 1100).
Warum gibt es trotzdem so viel Kritik von Behindertenverbänden?
Das Gesetz enttäuscht alle, die gehofft hatten, diese Reform würde endlich eine alte Ungerechtigkeit beenden: Dass nämlich Demenzkranke von den Pflegekassen in der Regel weniger Geld erhalten als Menschen mit körperlichen Gebrechen. Denn bei der Beurteilung der Frage, wie pflegebedürftig ein Mensch ist, zählen für die Kassen vor allem körperliche Einschränkungen. Menschen, die sich zwar noch alleine anziehen können, es aber ohne Anleitung ständig vergessen, fallen durchs Raster. Als Ausgleich gibt es künftig zwar extra Zuschüsse bei Demenz. Zu einem neuen Bewertungssystem, das körperliche und geistige Einschränkungen erfasst, konnte sich die Koalition aber - anderes als versprochen - nicht durchringen.
Welche Probleme bleiben ungelöst?
Die Pflegeversicherung leidet seit Beginn an mehreren Strukturfehlern. Neben der bei der Einführung 1995 möglicherweise aus Kostengründen hingenommenen Benachteiligung der Demenzkranken ist dies vor allem die Tatsache, dass das System die Pflege in Heimen begünstigt. So waren anfangs die Zuschüsse für die Heimpflege deutlich höher als die Zuschüsse für die Pflege zu Hause. In mehren Reformen wurden die Sätze nun mehr und mehr angeglichen. Ein weiteres Strukturproblem ergibt sich aus der Trennung zwischen Kranken- und Pflegekassen. Sie führt dazu, dass Krankenkassen viel zu wenig dafür tun, dass Menschen gar nicht erst zum Pflegefall werden. Eigentlich ist das ihr gesetzlicher Auftrag. Tatsächlich haben sie aber wenig Anreiz, teure Präventionsprogramme aufzulegen, deren Nutzen (weniger Kosten für Pflegefälle) aber nicht ihnen, sondern den Pflegekassen zugutekommt.