Gesetzliche Änderungen an der Rente:Arbeiten bis 67 - nicht jeder muss

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Was oben reinkommt, kommt unten wieder heraus - nach diesem Prinzip funktioniert die Rente in Deutschland. Das geht aber so nicht mehr, deshalb gibt es neue Regeln. Und die haben massive Auswirkungen. Ein Überblick.

Thomas Öchsner

Für Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ist der Fall klar: Die Älteren, sagt die CDU-Politikerin, seien so fit wie nie zuvor und bekämen im Durchschnitt 18 Jahre Rente. Wenn die Menschen aber immer länger Rente bezögen, könnten sie "auch ein bisschen länger arbeiten".

Weil immer weniger Kinder geboren werden und es langfristig weniger Beitragszahler für die Renten gibt, muss sich die gesetzliche Rentenversicherung darauf einstellen. (Foto: dpa)

Man könnte auch andere gute Argumente für die Rente mit 67 anführen. Die Finanzierung der laufenden Renten funktioniert nach dem Prinzip: Was oben reinkommt, kommt unten wieder heraus. Die Altersgelder werden also aus den Rentenbeiträgen gezahlt, die jeden Monat in die Rentenkasse einfließen. Wenn weniger Kinder geboren werden und es langfristig weniger Beitragszahler geben sollte, muss sich die gesetzliche Rentenversicherung folglich darauf einstellen. Nur so lässt sich die Last für die Jüngeren in Grenzen halten und ein Ausgleich zwischen den Generationen schaffen.

Im April 2007 wurde deshalb das "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung" verkündet. Und in wenigen Tagen ist es wirklich so weit: Von 2012 an wird die Regelaltersgrenze von heute 65 Jahren stufenweise auf den 67. Geburtstag angehoben. Was das für den Einzelnen bedeutet - ein Überblick:

Die neuen Regelaltersgrenzen. Wer vor 1947 geboren ist, kann sich zurücklehnen. Die Rente mit 67 gilt für diese Jahrgänge nicht mehr. Wer in der Zeit von 1947 bis 1963 auf die Welt kam, muss mit einer längeren Lebensarbeitszeit kalkulieren. Um wie viele Monate mehr zu arbeiten ist, zeigt die Tabelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) rechts. Beispiel: Sekretärin Herta Müller ist im Mai 1960 geboren. Sie muss deshalb 16 Monate länger ins Büro und kann erst von 1. Oktober 2026 an regulär in Rente gehen.

Für alle, die 1964 und später geboren sind, gilt dagegen einheitlich: Sie müssen zwei Jahre länger arbeiten bis zur neuen Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte. Wer besonders viele Berufsjahre auf dem Buckel hat, darf auch in Zukunft mit 65 Jahren und ohne Abschläge den Ruhestand genießen. Anspruch auf diese "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" haben von 2012 an jedoch nur Personen, die mindestens 65 Jahre alt sind und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.

Dazu zählen neben den Jahren, in denen Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder andere Tätigkeit fällig wurden, auch der Wehr- und Zivildienst, Kindererziehungszeiten (die ersten zehn Jahre ab der Geburt des Kindes) oder Phasen, in denen Angehörige gepflegt wurden. Pflichtbeitragszeiten werden aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht gezählt werden Kalendermonate aus einem Versorgungsausgleich wegen einer Scheidung.

Die vorzeitige Rente mit Abschlägen. Auch nach Einführung der Rente mit 67 ist es möglich, weiter vorzeitig in den Ruhestand zu gehen - wie bisher mit Abschlägen. Dabei verschieben sich die Altersgrenzen ebenfalls schrittweise von 2014 an um zwei Jahre nach oben. Betroffen sind davon alle Versicherte, die nach dem 31. 12. 1948 geboren sind und 35 Jahre Wartezeit haben. Für diese Versicherten gilt: Wer vorzeitig seine Altersrente in Anspruch nehmen will, kann das frühestens mit 63 Jahren.

Der Abschlag beträgt pro Monat 0,3 Prozent. Maximal sind es 14,4 Prozent (12 x 4 x 0,3). Beispiel: Hans Müller, geboren am 14. Juni 1950, könnte mit 65 Jahren und vier Monaten ohne Abschläge in Ruhestand gehen, also ab dem 1. November 2015. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann er von Juli 2013 an genießen - mit einem Abschlag von 8,4 Prozent.

© SZ vom 22.12.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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