Hatespeech:Einig gegen Hass im Netz

Hatespeech: Maas will Unternehmen wie Facebook oder Twitter dazu bringen, stärker gegen Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung, Bedrohungen und andere Straftaten vorzugehen.

Maas will Unternehmen wie Facebook oder Twitter dazu bringen, stärker gegen Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung, Bedrohungen und andere Straftaten vorzugehen.

(Foto: AP)
  • Bundesjustizminister Heiko Maas will Plattformen wie Facebook dazu zwingen, strafbare Hasskommentare zu löschen.
  • Kritiker befürchten, dass die Plattformen aus Angst vor Strafen mehr Inhalte als nötig löschen - das Gesetz stand deshalb auf der Kippe.
  • Jetzt haben die Fachpolitiker der Koalition aber einen Durchbruch erzielt, der Entwurf dürfte bereits kommende Woche verabschiedet werden.

Von Robert Roßmann, Berlin

Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), mit dem Plattformen wie Facebook zu einem strikteren Umgang mit strafbaren Hasskommentaren gezwungen werden sollen, scheint jetzt doch noch zu kommen. Am Freitag gab es bei Gesprächen zwischen den Fachpolitikern der beiden Koalitionsfraktionen einen Durchbruch. Jetzt fehlt nur noch die Billigung der Fraktionsvorsitzenden und der Fraktionen.

Diese wird für Anfang kommender Woche erwartet. Auch vonseiten der EU-Kommission scheint es keinen Widerspruch mehr zu geben. Das NetzDG musste der Kommission zur Notifikation angezeigt werden, weil es "Dienste der Informationsgesellschaft" betrifft. Die Kommission hat drei Monate Zeit für eine Stellungnahme, während dieser Stillhaltefrist darf der Bundestag das Gesetz nicht verabschieden. Die Frist läuft am 27. Juni ab. Bisher hat die EU-Kommission keine Vorbehalte angemeldet, am Freitag hieß es in Regierungskreisen, das werde sie auch nicht mehr tun. Damit wäre der Weg für das NetzDG frei.

Betreiber wie Facebook könnten mehr Inhalte löschen als nötig, wenden Kritiker ein

Am kommenden Freitag endet die letzte reguläre Sitzungswoche des Bundestags in dieser Legislaturperiode - und damit die letzte Gelegenheit, den Gesetzentwurf zu verabschieden. Der Entwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke, "offensichtlich" strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren; sonstige rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb einer Woche gelöscht oder gesperrt werden. Maas will Unternehmen wie Facebook oder Twitter dazu bringen, stärker gegen Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung, Bedrohungen und andere Straftaten vorzugehen.

Der Gesetzentwurf verlangt von den Betreibern verbindliche Standards für ihr Beschwerde-Management. Sie müssen den Nutzern ein einfaches und ständig verfügbares Verfahren anbieten. Alle Entscheidungen über eine Beschwerde müssen dem jeweiligen Beschwerdeführer zusammen mit einer Begründung mitgeteilt werden. Betreiber sozialer Netzwerke, die kein wirksames Beschwerdesystem einrichten, begehen laut Gesetzentwurf eine Ordnungswidrigkeit. Gegen für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Personen können Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro, gegen die Unternehmen selbst sogar von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden.

Kritiker des Gesetzentwurfes monieren, dass die Gefahr des "Overblocking" bestehe. Betreiber wie Facebook könnten aus Sorge vor Strafen weit mehr Inhalte löschen als notwendig. Union und SPD wollen den Entwurf von Maas deshalb jetzt an mehreren Stellen ändern. Beispielsweise soll klargestellt werden, dass Unternehmen nicht bereits bei einer einzelnen Nichtlöschung Strafen drohen, sondern nur bei systematischen Defiziten.

Außerdem sollen die engen Fristen zur Löschung etwas aufgeweicht werden und der Anwendungsbereich des Gesetzes deutlicher gemacht werden - etwa um klarzustellen, dass Messenger-Dienste nicht betroffen sind. Die Plattformen sollen zudem über Löschungen in rechtlich schwierigen Fällen nicht immer selbst entscheiden müssen. Sie erhalten die Möglichkeit, Beschwerden an gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber abzugeben, die nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes gegründet werden können. Dort können dann pluralistisch zusammengesetzte Gremien über die Fälle entscheiden.

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