München:Landtagsabgeordneter Pohl zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt

Der bayerische Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal. (Foto: dpa)
  • Der Freie Wähler-Politiker Bernhard Pohl ist in seinem fünften Verkehrs-Strafverfahren innerhalb eines Jahrzehnts zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.
  • Außerdem muss Pohl 15 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und darf zwei Jahre nicht Auto fahren.

Von Daniela Kuhr

Sechs Monate Haftstrafe auf Bewährung und 15 000 Euro Geldauflage: Zu dieser Strafe hat das Amtsgericht München den Freie-Wähler-Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt. Zudem wurde eine Bewährungszeit von drei Jahren verhängt.

Das Gericht begründete die vergleichsweise hohe Strafe am Donnerstag mit Pohls einschlägigem Vorstrafenregister. Der 51 Jahre alte Politiker aus Kaufbeuren ist bereits viermal wegen Verkehrsdelikten vorbestraft, darunter ist auch ein Fall der fahrlässigen Tötung. Eine reine Geldstrafe kam deswegen nicht mehr in Frage.

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Die Staatsanwaltschaft München I hatte Anklage erhoben, weil Pohl nach dem Sommerempfang des Landtags am 22. Juli volltrunken hinter dem Steuer seines Autos saß.

Die Blutprobe ergab einen Wert von 1,29 Promille, rechtlich war Pohl damit "absolut fahruntüchtig". Für Trunkenheit im Verkehr sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Pohl hat sich in Therapie begeben

Pohl gab sich in der Gerichtsverhandlung einsichtig: Für den Richter sei es vielleicht eine Trunkenheitsfahrt wie jede andere, "für mich ist es ein einmalig schlimmes Erlebnis, für das ich verantwortlich war". Er habe nicht Pech gehabt, weil er erwischt wurde, sondern vielmehr Glück, dass nichts Schlimmeres passiert sei.

Kurz nach dem Vorfall habe er sich in eine Therapie begeben, erklärte Pohl. Damit wolle er sicherstellen, dass "sowas nie mehr passiert". Er wolle seine Fahrerlaubnis erst dann wieder beantragen, wenn etwas Derartiges nicht mehr passieren könne.

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(Mit Material von dpa)

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