Abgeordneter Bernhard Pohl:Mit knapp 1,3 Promille am Steuer

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Bernhard Pohl (FW) hatte mehr als 1,1 Promille im Blut, als ihn die Polizei mit dem Auto anhielt. (Foto: dpa)
  • Nach der Trunkenheitsfahrt Ende Juli hat die Staatsanwaltschaft München I nun die endgültigen Blutwerte des Abgeordneten Bernhard Pohl bekannt gegeben.
  • Diese lagen bei mehr als 1,1 Promille. Damit handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

Von Stefan Mayr

Welche Verkehrsdelikte Pohl begangen hat

Es wird eng für den Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl. Der Blutwert bei seiner Alkoholfahrt in der Nacht des 21. Juli lag nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I bei mehr als 1,1 Promille. Nach SZ-Informationen lag der Promillewert sogar bei 1,29.

Damit wird die Fahrt des Freien-Wähler-Mannes nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet, sondern als Straftat. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft spricht von "absoluter Fahruntüchtigkeit".

Das Strafgesetzbuch sieht für "Trunkenheit im Verkehr" eine Geldstrafe oder eine Haft bis zu einem Jahr vor. Die Strafe wird sich im Falle Pohls wohl nicht im untersten Bereich bewegen, da er bereits mehrere Verkehrsdelikte begangen hat - und 2006 sogar nach einem Unfall wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in unbekannter Höhe verurteilt wurde. Bei diesem Unfall war Pohl auf der Autobahn A 96 mit überhöhter Geschwindigkeit auf ein Auto aufgefahren. Der Fahrer des Wagens starb, die Beifahrerin wurde schwer verletzt.

Über die genaue Höhe des Blutalkoholwertes macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Sie gibt Pohl nun nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme, dann wird sie entscheiden, ob sie einen Strafbefehl erlässt oder Anklage erhebt.

Warum Pohl sein Landtagsmandat nicht verliert

Politische Folgen hat die Alkoholfahrt für Pohl bereits: Nach einer vierstündigen Sitzung des Landesvorstandes der Freien Wähler steht fest: Pohl lässt sein Amt als Vorsitzender der FW-Bezirks Schwaben ruhen. Den Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen kommt er damit nicht nach. Auch sein Amt als Vizefraktionschef der Freien Wähler im Landtag lässt er ruhen.

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:Totalschaden bei den Freien Wählern

Die Affäre um die Alkoholfahrt des Freie-Wähler-Landtagsabgeordneten Pohl hat nun einen Rücktritt zur Folge. Allerdings ist es nicht er, der hinschmeißt.

Von Stefan Mayr

Und auch sein Landtagsmandat ist derzeit nicht in Gefahr - zumindest aus juristischer Sicht. Auch nicht, wenn es sich bei einem Promillewert von mehr als 1,1 bereits um eine Straftat handelt. Er müsste schon wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt werden, um sein Mandat zu verlieren. Auch politisch fordert noch kein Parteikollege einen Rückzug aus dem Maximilianeum. Das könnte sich jetzt vielleicht ändern.

Welche Schritte Parteichef Aiwanger plant

Die Geschäftsordnung der FW-Fraktion ließe die Möglichkeit, ihm den derzeit nur ruhenden Vorstandsposten mit zwei-Drittel-Mehrheit endgültig zu entziehen. Möglich nach der Geschäftsordnung wäre auch ein Ausschluss aus der Fraktion. In der vergangenen Wahlperiode hatten die Freien Wähler die einstige CSU-Rebellin Gabriele Pauli aus der Fraktion ausgeschlossen, nachdem sie ihre eigene Partei gegründet hatte.

Über die politischen Folgen soll die Freie Wähler-Fraktion bei einer Sondersitzung im September diskutieren. Parteichef Hubert Aiwanger will die Fraktion noch vor der Rückkehr des Landtags aus der Sommerpause zusammenrufen, um über den Fall zu beraten. "Derzeit sind viele Abgeordnete im Urlaub", sagte Aiwanger. "Einen absoluten Entscheidungsdruck gibt es nicht, weil die Ämter ruhen. Aber auf alle Fälle müssen wir uns vor dem Ende der Sommerpause zusammensetzen."

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