Technik:Testen von im Netz bestellter Elektronik ist erlaubt

Berlin (dpa/tmn) - Wer Smartphones und andere Unterhaltungselektronik im Netz bestellt, kann sie nach Erhalt testen - und bei Nichtgefallen zurückgeben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

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Berlin (dpa/tmn) - Wer Smartphones und andere Unterhaltungselektronik im Netz bestellt, kann sie nach Erhalt testen - und bei Nichtgefallen zurückgeben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Das Antesten hat aber Grenzen. Beim Smartphone kann man etwa telefonieren, ein paar SMS verschicken oder die Menüstruktur erforschen. Wer dann mit dem Gerät nicht klarkommt, kann es wieder ordentlich einpacken und unter Hinweis auf das Widerrufsrecht an den Händler zurücksenden.

Nutzt man ein Gerät aber für mehr als nur einen kurzen Test - etwa indem man Software aufspielt, Schutzfolien aufklebt oder andere Veränderungen vornimmt - wird die Rückgabe etwas schwieriger. Zwar verliert man nicht sein Widerrufsrecht. Der Verkäufer kann sich aber einen eventuellen Wertverlust des Geräts erstatten lassen.

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