Düsseldorf:Gericht entscheidet Streit um zu laute Wohnung

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Landgericht entscheidet heute einen Rechtsstreit um eine fehlende Schalldämmung zwischen zwei Wohnungen. Die zwei Eigentümer der Wohnungen in Mönchengladbach liegen über Kreuz, seit einer von ihnen den Teppich entfernen und Fliesen legen ließ. Danach lag der Trittschall deutlich über der zulässigen Norm von 53 Dezibel.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Landgericht entscheidet heute einen Rechtsstreit um eine fehlende Schalldämmung zwischen zwei Wohnungen. Die zwei Eigentümer der Wohnungen in Mönchengladbach liegen über Kreuz, seit einer von ihnen den Teppich entfernen und Fliesen legen ließ. Danach lag der Trittschall deutlich über der zulässigen Norm von 53 Dezibel.

Der Eigentümer der Wohnung darunter klagte (Az.: 19 S 152/18). Wie sich herausstellte, fehlt in dem nachträglich ausgebauten Dachgeschoss die Trittschalldämmung. Das nachträgliche Einfügen der Dämmung würde einen fünfstelligen Betrag verschlingen. Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Wohnungseigentümer auf Nachbarn Rücksicht nehmen müssen und auf ausreichenden Schallschutz zu achten haben.

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