Wohnen - Berlin:Volksbegehren zur Enteignung von Wohnungskonzernen zulässig

Berlin
Der Teilnehmer einer Demonstration trägt eine Weste mit der Aufschrift "Deutsche Wohnen Co enteignen!". Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Das Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Inneres rechtlich zulässig. Immer wieder hatte die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" der Innenverwaltung vorgeworfen, die Prüfung dazu hinauszuzögern. Am Donnerstag hat die Verwaltung ihre Einschätzung mitgeteilt, nach der das Volksbegehren formal rechtlich zulässig ist. Damit könnte in wenigen Monaten eine großangelegte Unterschriftensammlung beginnen. Wie schon beim jüngst beschlossenen Mietendeckel würde Berlin auch damit Neuland betreten.

Die Initiative will Unternehmen in Berlin "vergesellschaften", die mehr als 3000 Wohnungen besitzen. In einem ersten Schritt hatte sie im Juni 2019 rund 77 000 Unterschriften eingereicht, um den Start des Volksbegehrens zu beantragen. Die vorgeschriebene rechtliche Prüfung durch die Innenverwaltung zog sich seit deutlich mehr als einem Jahr hin. Als nächstes müssen sich Senat und Abgeordnetenhaus dazu positionieren.

"Wir freuen uns, dass die Prüfung endlich abgeschlossen ist, es hat ja lange genug gedauert", sagte Rouzbeh Taheri, ein Sprecher der Initiative am Donnerstag. "Wir waren immer davon überzeugt, dass unsere Initiative rechtlich zulässig ist. Es ist gut, dass die Innenverwaltung endlich nach einem über einem Jahr auch zu diesem Ergebnis gekommen ist."

Durch ist das Thema aber nicht, im Gegenteil. Als nächstes muss der Senat eine inhaltliche Stellungnahme abgeben, dafür hat er 15 Tage Zeit. Sie wird in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorbereitet. Wenn sie vorliegt, muss sich anschließend das Abgeordnetenhaus mit dem Thema beschäftigen. Die Parlamentarier haben dafür vier Monate Zeit.

Gibt es eine Mehrheit für das Anliegen der Enteignungsinitiative, wäre sie ihrem Ziel vergleichsweise schnell zumindest näher gekommen. Dann würde das Landesparlament den Senat unverbindlich auffordern, "alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung [...] erforderlich sind", wie es im Text der Initiative heißt, den die Innenverwaltung geprüft hat.

Die SPD hat sich allerdings bereits deutlich dagegen ausgesprochen, die Oppositionsparteien sowieso. "Wir gehen nicht davon aus, dass der Senat unserer Initiative zustimmt", sagte Taheri. Und das sei angesichts der Mehrheitsverhältnisse auch im Abgeordnetenhaus nicht zu erwarten.

Wenn es dort keine Mehrheit gibt, steht nach Angaben der Innenverwaltung die zweite Stufe des Volksbegehrens an: Dann müsste die Initiative wieder Unterschriften sammeln. Diesmal müssen es mindestens 7 Prozent der Wahlberechtigten sein, rund 175 000. Nur wenn die erreicht werden, kommt es zu einem Volksentscheid. Nach einer Ablehnung durch das AGH hat die Initiative laut Paragraf 18 im Abstimmungsgesetz ebenfalls vier Monate dafür Zeit. Die Initiative erwartet, im Februar mit der Unterschriftensammlung starten zu können.

Der Volksentscheid könnte dann parallel zur Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2021 stattfinden. Das würde es der Initiative erleichtern, auf mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten zu kommen, die nach Angaben der Innenverwaltung dafür vorgeschrieben sind. Beim Volksentscheid selbst ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

Wie geht es weiter, wenn das geklappt hat? "Das hängt vom zukünftigen Senat ab", sagte Taheri. "Das wird ein starker politischer Auftrag sein und sicherlich in den Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen." Die Initiative erwartet, dass der neue Senat dann ein entsprechendes Gesetz für die Vergesellschaftung erarbeitet. "Wie lange es im Endeffekt dauert auch angesichts dessen, dass natürlich die Immobilienunternehmen sich wehren werden, mit allen Mitteln, kann man nicht sagen", sagte Taheri.

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger hat vom Senat am Donnerstag verlangt, sich klar vom Anliegen der Initiative zu distanzieren. Und angekündigt, notfalls vor den Landesverfassungsgerichtshof zu ziehen.

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