Düsseldorf (dpa/tmn) - Seit vergangenem Winter sind die Strom- und Gaspreise wieder gesunken. Bestandskunden zahlen allerdings weiterhin häufig hohe Preise. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Auch wenn man die staatlichen Preisbremsen berücksichtigt, kann sich ein Anbieterwechsel lohnen. Wie geht man vor?
Der Tipp der Verbraucherschützer: Nutzen Sie zum Preisvergleich die angebotenen Tarife auf den Vergleichsportalen. Liegt Ihr Tarif preislich darunter, ist er eher günstig. Liegt er deutlich darüber, ist es ein teures Angebot. Wer sich aktuell in der Grundversorgung befindet, kann den bestehenden Vertrag dann jederzeit kündigen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen zweiwöchigen Frist. Alle anderen können ihrem Vertrag die Restlaufzeit und Kündigungsfrist entnehmen.
Sucht man auf Online-Vergleichsportalen nach einem passenden neuen Tarif, sollte man vor dem Tarifvergleich allerdings die Voreinstellungen des Vergleichsportals individuell anpassen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sinnvoll sei es etwa, den Filter „direkte Wechselmöglichkeit“ zu deaktivieren, um möglichst viele Tarife angezeigt zu bekommen.
Angaben beim Anbieter abgleichen
Die Verbraucherschützer empfehlen zudem, sich nicht nur Tarife anzeigen zu lassen, zu denen Sie direkt über das Portal wechseln können - und die Voreinstellung „hohe Kundenempfehlungsquote“ zu deaktivieren. Beide Einstellungen schränken die Auswahl unnötig ein. Außerdem sinnvoll: den Bonus nicht einrechnen lassen. So können Sie die Jahreskosten besser einschätzen.
Bevor sie einen neuen Vertrag abschließen, sollten Sie die Preise und Konditionen aus dem Vergleichsportal zudem immer mit den Angaben des Anbieters abgleichen, etwa auf dessen Internetseite. Gibt es Abweichungen, obwohl der Tarif nicht als Exklusiv-Angebot des Portals gekennzeichnet war, vergewissern Sie sich am besten direkt beim Anbieter.
Aktuell empfehlenswert sind den Verbraucherschützern zufolge übrigens Tarife mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Hier sollten Sie allerdings darauf achten, dass vertraglich zugesicherte Preisgarantien enthalten sind, falls es im kommenden Winter erneut zu steigenden Energiepreisen kommen sollte.
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