München:Labor-Schwachstellen in Lebensmittelüberwachung gesucht

München (dpa/lby) - Eine Expertengruppe soll bis Ende des Jahres Schwachstellen bei den Laborkontrollen im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aufspüren. "Ziel ist es, auch die Arbeitsabläufe im Labor des LGL von der Probennahme bis zur Feststellung der Befunde zu analysieren und die Bearbeitung der jährlich rund 70 000 Proben weiter zu optimieren", sagte die zuständige Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Vorschläge der internen und externen Fachleute sollen konkrete Verbesserungen mit sich bringen - etwa bei der Kennzeichnung der Laborproben oder bei der Übermittlung der Ergebnisse an die für den Vollzug zuständigen Behörden.

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München (dpa/lby) - Eine Expertengruppe soll bis Ende des Jahres Schwachstellen bei den Laborkontrollen im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aufspüren. „Ziel ist es, auch die Arbeitsabläufe im Labor des LGL von der Probennahme bis zur Feststellung der Befunde zu analysieren und die Bearbeitung der jährlich rund 70 000 Proben weiter zu optimieren“, sagte die zuständige Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Vorschläge der internen und externen Fachleute sollen konkrete Verbesserungen mit sich bringen - etwa bei der Kennzeichnung der Laborproben oder bei der Übermittlung der Ergebnisse an die für den Vollzug zuständigen Behörden.

„Einzelne individuelle Fehler, die nie gänzlich vermeidbar sind, müssen durch geeignete Prozesskontrollen bestmöglich ausgeglichen werden“, betonte Scharf. Ein Beispiel dafür finde sich auch im aktuellen Foodwatch-Bericht: Dort wurde ein Fall aus dem Jahr 2013 moniert, in dem es im LGL drei Wochen gedauert hatte, bis auf der Internetseite über Glassplitter in einem Babyprodukt gewarnt wurde.

Bei der anschließenden Überprüfung des Sachverhaltes habe sich nun herausgestellt, dass in dem Fall in der Tat ein individueller Fehler für die Verzögerung verantwortlich war. Der Mitarbeiter habe die Dringlichkeit der Probe nicht erkannt, weshalb die Probe in den routinemäßigen Arbeitsplan eingeordnet worden sei, sagte eine Sprecherin des LGL. Zwischenzeitlich habe es aber eine entsprechende Mitarbeiterschulung sowie eine konkretere Arbeitsanweisung gegeben.

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