Verbraucher:Auch psychisch kranker Mieter kann Wohnung verlieren

Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter darf einem psychisch kranken Mieter fristlos kündigen. Wenn dieser permanent den Hausfrieden stört, sei ein solcher Schritt gerechtfertigt, entschied das Amtsgericht Berlin-Spandau. Als unerheblich wertete das Gericht im verhandelten Fall, ob die Mieterin wegen ihrer Erkrankung nicht voll schuldfähig ist (Az.: 3 C 122/13).

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Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter darf einem psychisch kranken Mieter fristlos kündigen. Wenn dieser permanent den Hausfrieden stört, sei ein solcher Schritt gerechtfertigt, entschied das Amtsgericht Berlin-Spandau. Als unerheblich wertete das Gericht im verhandelten Fall, ob die Mieterin wegen ihrer Erkrankung nicht voll schuldfähig ist (Az.: 3 C 122/13).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Räumungsklage einer Vermieterin statt. Sie hatte einer psychisch kranken Mieterin fristlos gekündigt, über die sich die übrigen Mieter wegen permanenter Lärmbelästigung, insbesondere durch laute Musik in der Nacht, beschwert hatten. Die Mieterin argumentierte, sie sei für Verhalten nicht voll verantwortlich und die Kündigung daher unverhältnismäßig.

Das Amtsgericht befand gleichwohl, die Mieterin müsse die Wohnung unverzüglich räumen. Den Richtern zufolge ist das Interesse des Vermieters und der übrigen Mieter, vor erheblichen Lärmbelästigungen geschützt zu werden, höher zu bewerten als das Interesse der erkrankten Mieterin.

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