Damit die Energiewende klappt, sollen Menschen in Deutschland künftig E-Autos und klimafreundliche Heizungen, zum Beispiel Wärmepumpen nutzen. Dafür benötigen sie mehr Strom als bisher im normalen Hausverbrauch. Das örtliche Netz, das den Strom an die Haushalte verteilt, ist aber noch nicht darauf ausgerichtet, im großen Stil auch diese Geräte zu versorgen. Mit dem Argument der Überbelastung des lokalen Stromnetzes konnten Netzbetreiber den Anschluss für private Ladestationen für E-Autos und Wärmepumpen bisher verweigern oder verzögern. Das ist nun neu geregelt, genauer im Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er soll ermöglichen, dass die Wärme- und Verkehrswende bereits beginnen kann, während die Netze ausgebaut werden.
Drosselung:Wenn plötzlich weniger Strom fließt
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Ist das Netz überlastet, darf 2024 der Strom für Geräte wie Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen gedrosselt werden. Warum das so ist und was es für Verbraucher bedeutet.
Von Nakissa Salavati
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