Beihilfe-Verfahren der EU gegen die Niederlande
Das Steuersparmodell von Starbucks in den Niederlanden könnte illegal sein. Das ist das Ergebnis eines Zwischenberichts der Europäischen Kommission ( PDF). Sie ermittelt, ob die Niederlande der Kaffeehauskette einen unfairen Steuervorteil gewährt haben. Dieser könnte als unerlaubte staatliche Beihilfe für den Konzern eingestuft werden, was das EU-Recht verbietet.
Finanzminister: "Wir machen das korrekt"
Der Bericht trifft den niederländischen Finanzminister Jeroen Dijsselbloem. Er hatte erst vergangene Woche ein anderes EU-Mitglied kritisiert: Luxemburg. Auf einem Treffen der Euro-Finanzminister kommentierte er die Berichte über Luxemburg-Leaks: "Wenn diese Berichte korrekt sind, wurden internationale Standards vielleicht nicht eingehalten", sagte Dijsselbloem. Dass auch die Niederlande Steuersparmodelle von Konzernen genehmigen, verteidigte er: "Wir machen das korrekt." Er äußerte sich auch bereits zu den EU-Ermittlungen. Diese würden ergeben, dass die Niederlande ihre Standards verbessern und modernisieren müssten.
So funktioniert die Starbucks-Masche
Die Europäische Kommission beschreibt in ihrem Zwischenbericht auf 40 Seiten, wie das Steuersparmodell von Starbucks funktioniert. Der Kaffee-Verkäufer steuert sein europäisches Geschäft über die Niederlande. Dazu hat der Konzern zwei Firmen vor Ort gegründet: die Starbucks Coffee EMEA BV und die Starbucks Manufacturing EMEA BV. 2011 hatten diese Firmen zusammen 176 Mitarbeiter. Sie rösten Bohnen und schicken diese in die Nachbarländer. Geliefert werden die Bohnen von einer Schweizer Starbucks-Tochter. Dahin fließen also Gewinne der niederländischen Firmen. Die Starbucks Coffee EMEA BV muss außerdem Lizenzgebühren zahlen - und zwar an ein Unternehmen, das Eigentümer der niederländischen Firma ist. Es heißt Alki LP und sitzt in Großbritannien. Die Alki LP besitzt das "intellektuelle Eigentum" des Konzerns. Dazu gehören das Starbucks-Logo, die Marke und das Ladenformat. Um diese nutzen zu dürfen, zahlt die niederländische Firma Gebühren.
Damit die Gewinne aus den einzelnen Staaten in dieses Geflecht fließen, stellen sich die Starbucks-Unternehmen gegenseitig Leistungen in Rechnung. Diese internen Verrechnungspreise hat der Konzern mit den niederländischen Finanzbehörden ausgehandelt, so die EU. Sollten die Beamte den Konzern dabei unfair bevorteilt haben, könnte es sich um illegale Beihilfe handeln. Um das zu entscheiden, müssen die Niederlande weitere Informationen an die EU liefern. Dabei geht es vor allem um interne Dokumente bezüglich des Schweizer Bohnenlieferanten und der britischen Alki LP.
Starbucks wehrt sich gegen die Kritik. "Wir sind uns mit der niederländischen Regierung einig: Die Ermittlung der EU-Kommission wird zeigen, dass es keine gezielte Bevorteilung gab", sagte ein Sprecher auf Anfrage. "Wir halten uns an alle Steuergesetze."
Drei weitere Verfahren laufen bereits
Die Europäische Kommission prüft gerade in vier Steuer-Fällen, ob illegale Beihilfe vorliegt. Apples Niederlassung in Irland und eine Finanztochter des Autobauers Fiat in Luxemburg könnten ebenfalls verbotene Vorteile erhalten haben, ergaben die Zwischenberichte ( PDF zu Apple, PDF zu Fiat). Endgültige Entscheidungen stehen noch aus. Zuletzt hat die EU ein viertes Verfahren eröffnet - gegen Luxemburg, wegen der Steuerpraxis des Internethändlers Amazon. Die EU-Behörde kann von den Konzernen verlangen, zu Unrecht erhaltene Steuervorteile zurückzuzahlen.