Wenn sich bisher jemand für José Ortiz von Bismarck interessierte, waren es Adelsforscher oder die Klatschpresse. Die Forscher,weil sein Ururgroßvater Reichskanzler Otto von Bismarck war. Die Boulevardreporter, weil seine Mutter Gunilla eine Jetset-Blondine ist, die seit langem als "Partykönigin" von Marbella gilt.
Auch José selbst ließ sich schon von der spanischen Ausgabe der Vanity Fair zu Hause ablichten: auf der Couch kuschelnd mit seiner Frau, der Anwältin Elisabet Dutú, oder nachdenklich am Schreibtisch mit aufgeschlagener Zeitung und Kaffetasse in der Hand. Jetzt interessieren sich auch die Steuerbehörden für den 35-Jährigen Investor, der in den vergangenen Jahren auch Geld in Start-ups steckte, und sein Konto in der Schweiz.
Dass das bekannt wird, ist einer unorthodoxen Politik der Schweizer Steuerverwaltung ESTV zu verdanken. Im Schweizer Bundesblatt für öffentliche Verlautbarungen veröffentlicht sie seit kurzem die vollen Namen, Staatsangehörigkeiten und Geburtsdaten einiger Personen, für die Behörden anderer Länder um Amtshilfe gebeten haben. Die Betroffenen sollten der ESTV schnell eine Schweizer Adresse mitteilen, unter der sei erreichbar seien ( Hier der Appell an von Bismarck im Bundesblatt).
Ob Bismarck sich falsch verhalten hat, ist noch lange nicht erwiesen, die Veröffentlichung zeigt aber, dass er wohl Ärger mit den Steuerbehörden hat. Die Veröffentlichung ist vor allem deshalb überraschend, weil die Schweiz die Namen von Personen in Finanzfragen traditionell geheim hält - was ihr in Ermittlungen wegen Steuerflucht oft den Ruf der Intransparenz einbrachte.
"Mit ihrem Vorgehen brechen die Behörden beim Bankgeheimnis ein weiteres Tabu", urteilt die Schweizer Sonntagszeitung, die als erstes über die Neuerung berichtete.
Neben Bismarck sind die Namen mehrerer anderer Deutscher veröffentlicht worden, ebenso die von Menschen aus Israel, Indien, Großbritannien und anderen Staaten, über die deren Steuerbehörden die Informationen von der Schweiz wollen.
Prangerwirkung angeblich nicht erwünscht
Nach langen Jahren, in denen sich die Schweiz dem Vorwurf ausgesetzt sah, Steuerhinterzieher aus anderen Ländern zu decken und so mitzuhelfen, dass diesen Ländern Einnahmen vorenthalten werden, kooperiert sie unter internationalem Druck in den letzten Jahren vermehrt mit anderen Staaten. Allerdings ist das Steuerabkommen mit Deutschland gescheitert, und Anfragen, die auf angeblich gestohlenen Daten basieren, dürfen Schweizer Behörden nicht beantworten. In Deutschland kauften Behörden aber in mehreren Fällen Datensätze mit den Namen von Deutschen mit Schweizer Konten an. Dennoch geht man in der ESTV davon aus, dass die Daten sauber sind - es gelte der "Vertrauensgrundsatz".
Alexandre Dumas von der ESTV sagte der Sonntagszeitung: "Es ist natürlich schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet." Seiner Behörde gehe es aber nicht um eine mögliche Prangerwirkung. Die Betroffenen seien einfach nicht zu erreichen und sollten mit ihr Kontakt aufnehmen. In den Verlautbarungen werden dafür Fristen gesetzt.
Dass die Behörde von Bismarck nicht finden konnte, ist allerdings seltsam. Seine Mutter sagte noch im Dezember in einem Bunte-Interview, dass er mit Frau und Kind in Zürich wohne.